ich habe folgendes Problem: Gestern wurde mir mitgeteilt, dass mein Bausparvertrag zuteilungsreif ist (7 Jahre Bindungsfrist sind abgelaufen). Jetzt ist dort die Rede, dass ich das Darlehen nur für „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ erhalte. Hier meine Fragen:
Wir wollen uns eine neue Küche zulegen. Diese wird durch einen Schreiner maßgeschneidert. Das müsste als wohnungswirtschaftliche Verwendung angesehen werden können. Wie sieht es aber mit den Elektrogeräten (Herd, Kühlschrank etc.) aus?
Werden Rechnungen verlangt oder reicht auch ein Kostenvoranschlag?
Bezieht sich die wohnungswirtschaftliche Verwendung auf die Gesamtsumme oder nur auf den Darlehensanteil?
Wäre schön, wenn einer Antworten hat. Bei den Versicherungen scheint sich niemand ernsthaft mit der Thematik zu beschäftigen. Bringt anscheinend zu wenig Provision.
ich habe folgendes Problem: Gestern wurde mir mitgeteilt, dass
mein Bausparvertrag zuteilungsreif ist (7 Jahre Bindungsfrist
sind abgelaufen). Jetzt ist dort die Rede, dass ich das
Darlehen nur für „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ erhalte.
Wenn die 7 Jahre Bindungsfrist abgelaufen sind, kann da Guthaben beliebig verwendet werden. Nur das Darlehen muss „wohnungswirtschaftlich verwendet“ werden.
Am besten mit dem zuständigen Bausparberater sprechen.
Die haben meist einen recht großen Ermessenssspielraum
und kennen die Gepflogenheiten ihrer Bausparkasse.
Gruß
JoKu
P.s.: Falls Du Prämien und VL bekommst,
nicht vergessen, gleich den nächsten BSP-Vertrag zu beginnen!