Wohnungszugang durch Dritte

Hallo liebe wwwler,

ich habe eine allgemeine Frage zum Mietrecht:

Der Vermieter bittet bzw. verlangt aus nachvollziehbaren Gründen, dass der Mieter zu einem bestimmtem Zeitraum (am tt.mm.yyyy vormittags) Handwerkern Zugang zur Wohnung gewährt, z.B. um den Wasser- oder Heizungsverbauch abzulesen, weil ein neuer Zähler installiert werden muss o.ä.

Der Mieter hat aber z.B. aus arbeitsvertraglichen Gründen keine Zeit, sich zu diesem Zeitraum in der Wohnung aufzuhalten.

Muss der Mieter dann anderweitig dafür sorgen, dass die Handwerker in die Wohnung können (z.B. dem Nachbarn den Schlüssel geben, den Hausmeister bitten, die Tür mit dessen Generalschlüssel zu öffnen o.ä.), oder kann der Mieter verlangen, dass die Handwerker zu anderen Zeiten (früh morgens oder abends) vorbeikommen?

Danke und MfG
Daniel

Hallo

das geht vielen Mietern so. Wenn z.B. Ablesung/Zählerwechsel erfolgen soll kann nicht verlangt werden, dass jeder Mieter einen ihm genehmen Termin vereinbart, es sei denn, er ist bereit extra dafür zu zahlen.

Das ist so nicht ganz richtig. Zwar kann der Mieter nicht jeden Termin ablehnen, wenn aber handfeste Gründe bestehen, z.B. Arbeistzeiten, dann kann er den Termin verweigern. Auch muss es der Mieter nicht dulden, dass sich Fremde ohne sein Beisein in seiner Wohnung aufhalten.

Wöllte man dem Mieter die Kosten für einen erneuten Besuch aufbürden, müsste man gerechterweise vom Vermieter auch den entgangen Arbeitslohn einfordern, den man durch den Handwerksbesuch einbüßen würde.

Insofern ist es ratsam, wenn sich Vermieter und Mieter frühzeitig über einen Termin verständigen. Dabei sollten und müssen beide Seiten die Interessen der jeweils anderen Partei respektieren.

Viele Grüße
Bernhard

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Hallo

Im Rahmen seines ermieteten Nutzungsrechtes treffen den Mieter nunmal auch gewisse Pflichten - so z.B. dem Vermieter die Erfüllung seiner Instandhaltungspflicht zu ermöglichen und dazu eben erforderlichenfalls auch den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Damit’s nicht untergeht:

Dabei sollten und müssen beide Seiten die Interessen der jeweils anderen Partei respektieren.

Können sich Mieter+Vermieter nicht einfach, weil sie vernünftig sind, auf einen Termin verständigen, der jedem die geringstmöglichen Probleme/Zusatzkosten bereitet, dann geht’s ggfs. halt darum, was für wen hier als zumutbar gilt.

Dem Vermieter ist jedenfalls nicht zuzumuten, Mehrkosten/Zuschläge für „Frühmorgens“/„Spätabends“-Termine des Handwerkes zu tragen, wenn der Mieter das Problem einfach dadurch gar nicht entstehen lässt, wenn er die grundsätzlich von ihm geschuldete Zutrittsgewährung über eine Person seines Vertrauens realisiert.
Das gilt für den Mieter durchaus als zumutbar - ebenso wie ggfs. Urlaub zu nehmen (ohne dass dafür der Vermieter Ersatz zahlen müsste).

Nach Meinung des DMB darf der Vermieter Zutritt nur wochentags von 10-13 und 16-18 Uhr verlangen. Konsequent „weitergestrickt“ hat der Mieter ebenso keinen Anspruch auf andere Zeiten … - allerdings beurteilen Gerichte das tatsächlich anders > bei Handerwerkerterminen besteht ein Anspruch (für Mieter+Vermieter) auf „während üblicher Handwerker-Arbeitszeiten“.
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/media/dow…

etwas neutraler dürfte für eine vernünftige Einschätzung sicher besser sein:
http://www.klasen-hennings.de/index2.php?option=com_…
http://www.123recht.net/Betretungs%E2%80%93-und-Besi…

Rudi

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Hallo

das geht vielen Mietern so. Wenn z.B. Ablesung/Zählerwechsel
erfolgen soll kann nicht verlangt werden, dass jeder Mieter
einen ihm genehmen Termin vereinbart, es sei denn, er ist
bereit extra dafür zu zahlen.

Das ist so nicht ganz richtig. Zwar kann der Mieter nicht
jeden Termin ablehnen, wenn aber handfeste Gründe bestehen,
z.B. Arbeistzeiten, dann kann er den Termin verweigern. Auch
muss es der Mieter nicht dulden, dass sich Fremde ohne sein
Beisein in seiner Wohnung aufhalten.

Deshalb schrieb ich ja auch, dass nicht jeder Mieter einen extra Termin nach seinem Gusto vereinbaren kann, wäre ja ein Unding wenn bei 10 arbeitenden Mietern 10 x der Ablesedienst kommen müsste.