Meine Freundin und ich haben beide zur Miete gewohnt. Im Februar habe ich meine Wohnung aufgegeben und bin zu Ihr gezogen (da größere Wohnung). Dieses haben wir dem Vermieter am 18.01.2010 mitgeteilt (schriftlich). Bis letzte Woche haben wir keine Reaktion von Ihm erhalten. Auf eine schriftliche Nachfrage rief er heute an und sagte, dass er dies nicht anerkennt und ich dort nicht wohnen dürfte. Es wäre vertragswidrig und könnte rechtliche Konsequenzen haben. Nun stellt sich mir die Frage, ob er diesen Umstand so einfach ablehnen darf. Ich habe ein festes Einkommen, SCHUFA sauber usw. Für Ihn entstehen doch keine Verschlechterungen. Im Schreiben vom 18.01. hatte ich Ihn gebeten einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, indem meine Freundin und ich Mieter der Wohnung sind. Auch sonst gibt es keine Probleme. Miete bezahlt, Nebenkostenabrechnung ergab keine Nachzahlung. Was tun?
Hallo,
da bin ich überfragt… einfach um auf Nummer Sicher zu gehen, bitte den Mieterbund oder Fachanwalt für Mietrecht fragen… kostet nicht viel.
Viel Erfolg
Anne Sigmund
Meine Freundin und ich haben beide zur Miete gewohnt. Im
Februar habe ich meine Wohnung aufgegeben und bin zu Ihr
gezogen (da größere Wohnung). Dieses haben wir dem Vermieter
am 18.01.2010 mitgeteilt (schriftlich). Bis letzte Woche haben
wir keine Reaktion von Ihm erhalten. Auf eine schriftliche
Nachfrage rief er heute an und sagte, dass er dies nicht
anerkennt und ich dort nicht wohnen dürfte. Es wäre
vertragswidrig und könnte rechtliche Konsequenzen haben. Nun
stellt sich mir die Frage, ob er diesen Umstand so einfach
ablehnen darf. Ich habe ein festes Einkommen, SCHUFA sauber
usw. Für Ihn entstehen doch keine Verschlechterungen. Im
Schreiben vom 18.01. hatte ich Ihn gebeten einen neuen
Mietvertrag aufzusetzen, indem meine Freundin und ich Mieter
der Wohnung sind. Auch sonst gibt es keine Probleme. Miete
bezahlt, Nebenkostenabrechnung ergab keine Nachzahlung. Was
tun?
Dein Vermieter kann Dich mal!!
Den Einzug bei Deiner Freundin als Lebenspartner kann er nicht verbieten,
Hallo lieber Terminikker,
Ich bin kein Fachmann habe viel mit Vermietung und mit Hausverwaltung zu tun. Meine Antwort ist daher nicht rechtsverbindlich.
Ich glaube, dass es so ist:
Halten sich Drittpersonen längere Zeit in der Wohnung auf, kann das als unzulässige Gebrauchsüberlassung gelten.
anders sieht es aus, wenn der Mieter nahe Angehörige, auch auf Dauer, in die Wohnung aufnimmt. Darunter fällt beispielsweise der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. In solchen Fällen ist eine Genehmigung des Vermieters nicht erforderlich. Eine Untervermietung liegt nicht vor, da es sich nicht um „Drittpersonen“ im Sinne der gesetzlichen Regelungen handelt.
Sind Sie Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes?
Mieter dürfen einen Teil ihrer Wohnung untervermieten, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Sie müssen allerdings den Vermieter um Erlaubnis fragen. Der darf jedoch seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn es gewichtige Gründe gibt.
Also, wenn Sie Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind, dann sind sie zum Daueraufenthalt berechtigt.
Ansonsten kann die Mieterin ihr Recht auf Untervermietung geltend machen.
Liebe Grüsse
Hallo terminikker,
sorry ich kann Ihnen diesbezüglich leider auch keinen Rat geben, da ich mich da rechtlich nicht auskenne.
Hier kann ich nur meine eigene Meinung kundtun und ich verstehe das auch absolut nicht, dass dieser Vermieter so reagiert. Im Grunde kann er aus persönlichen Gründen ablehnen das Sie als Mieter einen Mietvertrag erhalten, schließlich darf er sich ja aussuchen wer in seiner zu Mietwohnung wohnt. Vielleicht kann er Sie nicht leiden und will Sie damit ärgern.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass sich alles irgendwie klärt.
Viele Grüße
Sonja Wever
Hallo,
es tut mir leid, darin kenne ich mich nicht aus.
MfG. Joerch03
Kann hierbei leider nicht weiterhelfen.
Gruß maxxonchen
hallo,
ich bin auf diesem gebiet kein experte, hatte hier im forum selbst nur einige fragen gestellt zu diesem thema deshalb kann ich auch nicht weiterhelfen
viel glück
leider habe ich keine Erfahrung