Wohnungszutritt nach fristloser Kündigung

Hallo,

folgende Situation:
Ein Vermieter kündigt seinem Mieter nach einer begangenen Straftat (Einbruch in Räume des Vermieters) fristlos. Der Mieter wohnt nicht mehr in dieser Wohnung hat jedoch noch ein paar Kleinteile (Küchenuhr, Lampen) dort, da er bereits im Dezember ordentlich zum 31.03. gekündigt hat und eine andere Wohnung angemietet hat. Zur Wohnungsübergabe wurden seitens des Vermieters zwei alternative Termine genannt. Ab wann hat der Vermieter das Recht die fristlos gekündigte Wohnung zu betreten?

Danke und Gruß
Ulrich

Hallo,

folgende Situation:
Ein Vermieter kündigt seinem Mieter nach einer begangenen
Straftat (Einbruch in Räume des Vermieters) fristlos. Der
Mieter wohnt nicht mehr in dieser Wohnung hat jedoch noch ein
paar Kleinteile (Küchenuhr, Lampen) dort, da er bereits im
Dezember ordentlich zum 31.03. gekündigt hat und eine andere
Wohnung angemietet hat. Zur Wohnungsübergabe wurden seitens
des Vermieters zwei alternative Termine genannt. Ab wann hat
der Vermieter das Recht die fristlos gekündigte Wohnung zu
betreten?

Aber wie hier Mieter wohnt nicht mehr in dieser Wohnung hat jedoch noch ein paar Kleinteile (Küchenuhr, Lampen) dagelassen.

Folgendes.

Eine Fristlose Kündigung wg. Straftat ----> ist geschehen

Hausverbot aussprechen gegen den Missetäter.

Wohnung räumen Zeugen mitnehmen Fotografieren.

Liste erstellen und Sachen lagern.

Frist setzen zum Abholen der Sachen.

Jakob

Danke und Gruß
Ulrich

Hallo Ulrich,

erst nach der Wohnungsübergabe.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

da ich vermute, dass es Ärger geben wird frage ich schon mal vorsorglich nach: Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn der Mieter nicht zum Wohnungsübergabetermin kommt?

Danke und Gruß
Ulrich

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Hallo,

die Wohnung ist erst übergeben, wenn der Vermieter die Schlüssel angenommen hat. Nun gibt es den „intelligenten Mieter“, der sendet den Schlüssel mit der Post oder wirft ihn in den Briefkasten. Damit ist für ihn die Wohnung übergeben. Dem ist nicht so.

Der Vermieter muss dann sofort den Mieter per Einwurf-Einschreiben auffordern, die Wohnung ordnungsgemäss zu übergeben. Er muss dem Mieter mitteilen, dass der Erhalt der Schlüssel nicht als Wohnungsübergabe zu bewerten ist, sondern der Schlüssel bis zur Wohnungsübergabe jederzeit vom Mieter in der Wohnung des Vermieters abgeholt werden können und er, der Vermieter, die Schlüssel für ihn, den Mieter, bis zur Abholung aufbewahrt. Zudem muss der Mieter aufgefordert werden, die Miete bis zur offiziellen Übergabe weiterhin zu zahlen.

Der Vermieter sollte mit Zeugen alle Mängel feststellen und diese selbstverständlich dem Mieter dartun und diesen auffordern die Mängel zu beseitigen. Möglichst Fotos erstellen.

Achtung. Hat der Mieter Mietrückstände könnte es sinnvoll sein, die Schlüssel anzunehmen und schnellstmöglich versuchen die Wohnung zu vermieten, um weiteren Schaden zu vermeiden. Ein Vermieter ist nämlich auch verpflichtet, wenn erkennbar ist, dass Zuwarten nur zu weiteren Schäden führt, diese so wenig wie möglich zu begrenzen.

Gruss Günter

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