Wohnungszuweisung nach Scheidung

Hallo,

ich habe gegen meine Ex-Mann einen Beschluss erwirkt, nachdem er zum 31.03.2011 aus unserem gemeinsamen Haus raus muss. Nun meine Frage: Da er offensichtlich keine Anstalten macht, diesem Beschluss Folge zu leisten, werde ich wohl anhand eines vollstreckbaren Beschlusses (den ich beantragt habe) per Gerichtsvollzieher (?) ihn raussetzen lassen müssen. Da ich die Situation, die schon sehr lange andauert, kaum noch ertragen kann, ist die Frage, ob ich jetzt schon diesen Antrag an einen GV weitergeben kann (da die Wartezeiten bei den Gerichtsvollziehern wohl ziemlich lange sind), damit er dann auch am 31.03. raus ist und nicht erst evt. im Mai oder noch später. Was wird mich das wohl alles kosten? Laut Beschluss soll er mit „seinen persönlichen Sachen“ raus. Er hat nicht viel. Für eventuelle Tipps dazu wäre ich auch sehr dankbar.

Gruß

Angie

Das geht alles seinen rechtlichen gang und vorab da was erreichen zu wollen funktoniert nicht. Stichtag abwarten ud dann eilantrag bei Gericht stellen