Wohnverhältnis Pflichtangabe b.Kreditkartenantrag?

Guten Tag,

ist es Pflicht, bei Stellung eines Kreditkartenantrages das Wohnverhältnis korrekt anzugeben? Hintergrund: die Kartengesellschaften geben Daten an andere Unternehmen/ Auskunftsstellen weiter und der Antragsteller möchte nicht, daß seine persönlichen Verhältnisse u.U. übers Internet etc. für andere abrufbar sind!
Der Antragsteller möchte Karte nur zur Geldanlage nutzen und hat keine Kredite laufen und möchte auch keinen aufnehmen. Also ist die Angabe doch unrelevant. Könnte er einfach „zur Miete“ eintragen, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht?

Hallo,

Auskunftsstellen weiter und der Antragsteller möchte nicht,
daß seine persönlichen Verhältnisse u.U. übers Internet etc.
für andere abrufbar sind!
Der Antragsteller möchte Karte nur zur Geldanlage nutzen und
hat keine Kredite laufen und möchte auch keinen aufnehmen.
Also ist die Angabe doch unrelevant. Könnte er einfach „zur
Miete“ eintragen, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht?

mal unabhängig davon, ob Deine Theorie hinsichtlich der Datenweitergabe stimmt: Name, Adresse, Geburtsdatum… alles egal, aber ob zur Miete oder in der eigenen Hütte soll geheim bleiben? Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.

Aber natürlich kannst Du eintragen, was Du willst, solange Name und Adresse stimmen. Gegebenenfalls wird der Vertrag halt irgendwann mit Hinweis auf falsche Angaben/gestörtes Vertrauensverhältnis gekündigt. Sofern es konkrete Schäden aus der Sache gibt, bestehen natürlich auch Schadenersatzansprüche.

Gruß
Christian

die Datenweitergabe der Antragsdaten an Schufa, Creditreform, Infoscore etc. steht sogar in den AGB der Kartengesellschaft und dürfte somit wohl unstrittig sein. In der heutigen Zeit ist es mit Sicherheit aus vielerlei Gründen vorteilhaft, wenn diese Daten (bis auf ein der Sache dienliches Mindestmaß) dort eben nicht für jedermann abrufbar sind.
z.B. gibt es ein Urteil, daß man in einem Bewerbungsgespräch über Schwangerschaft keine Auskunft geben muß bzw. sogar eine falsche geben darf (obwohl dies für den Arbeitgeber mit Sicherheit bei Entscheidung über die Einstellung wirtschaftlich von höchster Wichtigkeit wäre). Wäre ja möglich gewesen, daß es hier bei der Angabe zu den Wohnverhältnissen ähnlich verbraucherfreundliche Urteile gab.
Für das Vertragsverhältnis ist die Sache ohnehin nicht relevant, da kein Kredit aufgenommen wird. Welcher nachweisbare Schaden sollte somit der Gesellschaft durch die Angabe entstehen?

die Datenweitergabe der Antragsdaten an Schufa, Creditreform,
Infoscore etc. steht sogar in den AGB der Kartengesellschaft
und dürfte somit wohl unstrittig sein. In der heutigen Zeit
ist es mit Sicherheit aus vielerlei Gründen vorteilhaft, wenn
diese Daten (bis auf ein der Sache dienliches Mindestmaß) dort
eben nicht für jedermann abrufbar sind.

Noch einmal: warum sollen diese nicht wissen wie (Miete oder Eigentum) Du wohnst, wenn sie doch wissen, wo Du wohnst, wie alt Du bist, welchen Familienstand Du hast und daß Du eine Kreditkarte hast? Und: nur weil Creditreform und Konsorten die Daten haben, heißt das nicht, daß sie sie weitergeben.

z.B. gibt es ein Urteil, daß man in einem Bewerbungsgespräch
über Schwangerschaft keine Auskunft geben muß bzw. sogar eine
falsche geben darf (obwohl dies für den Arbeitgeber mit
Sicherheit bei Entscheidung über die Einstellung
wirtschaftlich von höchster Wichtigkeit wäre). Wäre ja möglich
gewesen, daß es hier bei der Angabe zu den Wohnverhältnissen
ähnlich verbraucherfreundliche Urteile gab.

Das hat mit „verbraucherfreundlich“ überhaupt nichts zu tun; da gehts um Arbeitsrecht und Chancengleichheit.

Für das Vertragsverhältnis ist die Sache ohnehin nicht
relevant, da kein Kredit aufgenommen wird.

Wenn ich mitbekomme, daß mich mein Kunde im Moment der Aufnahme der Geschäftsbeziehung angelogen hat, schmeiße ich ihn raus.

Welcher
nachweisbare Schaden sollte somit der Gesellschaft durch die
Angabe entstehen?

Keine Ahnung. Du hast nach den möglichen Konsequenzen gefragt und ich habe sie Dir genannt.

Gruß
C.

Noch einmal: warum sollen diese nicht wissen wie (Miete oder
Eigentum) Du wohnst, wenn sie doch wissen, wo Du wohnst, wie
alt Du bist, welchen Familienstand Du hast und daß Du eine
Kreditkarte hast? Und: nur weil Creditreform und Konsorten die
Daten haben, heißt das nicht, daß sie sie weitergeben.

Die Kartengesellschaft kann die Angabe ja gern bekommen. Aber bei Creditreform etc. kann jedermann! gegen Gebühr eine Auskunft über dort hinterlegte Daten erhalten. Über Unternehmen wie auch Privatpersonen, der Umsatz und Vermögensverhältnisse etc. Und genau das möchte ich eben nicht! Deswegen wurde dieser „Verein“ auch schriftlich angewiesen, keinerlei Auskünfte über die Anschrift etc. hinausgehend herauszugeben!

Noch einmal: warum sollen diese nicht wissen wie (Miete oder
Eigentum) Du wohnst, wenn sie doch wissen, wo Du wohnst, wie
alt Du bist, welchen Familienstand Du hast und daß Du eine
Kreditkarte hast? Und: nur weil Creditreform und Konsorten die
Daten haben, heißt das nicht, daß sie sie weitergeben.

Die Kartengesellschaft kann die Angabe ja gern bekommen. Aber
bei Creditreform etc. kann jedermann!

Schon falsch. Auskünfte erhalten nur Mitglieder und das auch nur, wenn sie im Einzelfall ein berechtigtes Interesse nachweisen.

gegen Gebühr eine
Auskunft über dort hinterlegte Daten erhalten. Über
Unternehmen wie auch Privatpersonen, der Umsatz und
Vermögensverhältnisse etc.

Käse. Creditreform kann nicht mehr als die Schufa, d.h. die wissen genau nix über die Vermögensverhältnisse, wenn man nicht gerade Kredite nicht bezahlt oder die Finger gehoben hat.

Mal ein bißchen lesen:
http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/FAQ/…

C.