die Datenweitergabe der Antragsdaten an Schufa, Creditreform,
Infoscore etc. steht sogar in den AGB der Kartengesellschaft
und dürfte somit wohl unstrittig sein. In der heutigen Zeit
ist es mit Sicherheit aus vielerlei Gründen vorteilhaft, wenn
diese Daten (bis auf ein der Sache dienliches Mindestmaß) dort
eben nicht für jedermann abrufbar sind.
Noch einmal: warum sollen diese nicht wissen wie (Miete oder Eigentum) Du wohnst, wenn sie doch wissen, wo Du wohnst, wie alt Du bist, welchen Familienstand Du hast und daß Du eine Kreditkarte hast? Und: nur weil Creditreform und Konsorten die Daten haben, heißt das nicht, daß sie sie weitergeben.
z.B. gibt es ein Urteil, daß man in einem Bewerbungsgespräch
über Schwangerschaft keine Auskunft geben muß bzw. sogar eine
falsche geben darf (obwohl dies für den Arbeitgeber mit
Sicherheit bei Entscheidung über die Einstellung
wirtschaftlich von höchster Wichtigkeit wäre). Wäre ja möglich
gewesen, daß es hier bei der Angabe zu den Wohnverhältnissen
ähnlich verbraucherfreundliche Urteile gab.
Das hat mit „verbraucherfreundlich“ überhaupt nichts zu tun; da gehts um Arbeitsrecht und Chancengleichheit.
Für das Vertragsverhältnis ist die Sache ohnehin nicht
relevant, da kein Kredit aufgenommen wird.
Wenn ich mitbekomme, daß mich mein Kunde im Moment der Aufnahme der Geschäftsbeziehung angelogen hat, schmeiße ich ihn raus.
Welcher
nachweisbare Schaden sollte somit der Gesellschaft durch die
Angabe entstehen?
Keine Ahnung. Du hast nach den möglichen Konsequenzen gefragt und ich habe sie Dir genannt.
Gruß
C.