im Wohnvermittlungsgesetz steht ja drin daß ein Makler für die Vermittlung von Mietwohnraum maximal 2 Monatsmieten berechnen darf.
Wo aber steht geschrieben, daß bei der Vermittlung einer Gewerbeimmobilie sogar 3 anstatt 2 Monatsmieten berechnet werden dürfen?
Danke im voraus!
Wo aber steht geschrieben, daß bei der Vermittlung einer
Gewerbeimmobilie sogar 3 anstatt 2 Monatsmieten berechnet werden dürfen?
Das muß nirgends geschrieben stehen. Es reicht aus, wenn nirgendswo steht, dass nur 2 MM genommen werden dürfen.
Bei gewerblichen Mietverhältnissen gelten andere Regeln als bei Mietverhältnissen für Wohnungen. Der Mietreschutz für Privatpersonen geht viel weiter, als der für Gewerbetreibende.