es heisst auf vielen Webseiten zum Elternunterhalt immer, daß für die Berechung der Leistung, welche die Kinder erbringen können auch ein Wohnvorteil berücksichtigt wird. Dort heisst es meist das mietfreies Wohnen im Eigenheim anzurechnen ist. Also so zu sagen niedrigerer „Freibetrag“ für die zahlenden Kinder, da Anrechnung.
Nun meine Frage: Wie ist es, wenn das mietfreie wohnen auf einer freiwilligen Überlassung Dritter basiert?
Ich meine mal gelesen zu haben. das das Amt einem den Wohnvorteil dann nicht negativ anrechnen darf, weil man ja aus der Wohnung auch keinen Gewinn ziehen könnte, wenn man wollte, weil Sie einem nicht gehört?
Hört sich zwar komisch an, weil Miete zahlt man ja nicht Ist aber glaube ich trotzdem so. Mir dämmert was von ähnlichen Regelungen beim Unterhaltsrecht nach Scheidung, oder?
Tatsächlich meint Wohnvorteil Anrechenbarkeit der Hauslasten einer selbtgenutzen Immobilie bis zu dem Höchstbetrag üblicher Mietzinsen in der jeweiligen Wohngegend bis zu einer zulässigen Wohnungsgröße.
Eine Ehepaar dürfte etwa bis 80 m² bewohnen und bei einem örtlichen Mietpreisspiegel von bspslw. 7 EUR demnach nur 560 EUR von den bereinigten Einkünften abziehen, selbst wenn sie deutlich großzügiger oder teurer wohnen. Alleinstehende dürfen demnach max. 450 EUR, Verheiratet bis 800 EUR geltend machen.
Wenn man als Elternunterhaltverpflichteter weder Miete zahlt noch diesen Wohnvorteil geltend machen kann, also keinerlei Wohnkosten hat, ist der Selbstbehalt natürlich niedriger und ergäbe höheren Unterhalt - falls das mit „negativer Anrechnung“ gemeint wäre, ist das genau zutreffend.
Moment mal,
mich verunsichert der Elternunterhaltsrechner von elternunterhalt.org.
Wenn ich dort bei Warmmiete was Eintrage. Muss ich weniger Pflegegeld zahlen.
Trage ich aber bei Wohnvorteil was ein, muss ich mehr zahlen.
Also gedeiht mir ein Besitz (Eigenheim) unter „Wohnvorteil“ doch zur Belastung,
dagegen das „Miete wohnen“ zur Entlastung.
Deshalb ja meine Frage ob der „Wohnvorteil bei Eigenheim“ der aus meiner Sicht für mich in der Formel höhere Pflegekosten bedeutet, wegfällt. Die Wohnung gehört ja nicht mir und wird mietfrei durch Dritte überlassen.
Ich bekomme dann quasi keine Erleichterung durch abzuziehende Miete weils keine gibt, aber auch keine Belastung durch „Eigenheim Wohnvorteil“, da ich kein Eigenheim besitze.
Oder verstehe ich das ganze Konzept der Einberechnung des Wohnvorteils falsch?