Wohnwagen als Ferienwohnung vermieten

Hallo, ich habe eine Frage. Darf ich in meinen eigenen Garten einen alten Wohnwagen stellen und diesen als Ferienwohnung vermieten?
Muß ich mich dabei an das Baufenster oä. halten?
bin für alle Ratschläge dankbar!!!

liebe Grüße
Nizza

Hallo Nizza
Das ist eine rein rechtliche Frage. Da dürfte ich der falsche Ansprechpartner sein.
Tut mir leid.
Alles Gute
Ecki

Hallo Nizza,
leider kann ich dir dabei nicht helfen.
liebe Grüße Dagmar

hi nizza,
klar, kannst du machen. du kannst sogar dein hühnerstall vermieten. solange alles richtig gut eingerichtet ist, das heißt fließend warm wasser, kochen, heizung usw.
mach es so, daß du dich selbst als gast wohl fühlen würdest. lass die sache unter freizeit camping , zelten laufen.
baufenster? du meinst wohl bauamt? nein, die haben rein gar nicht reinzu fuschen. allerdings dein bezirksamt und das finanzamt könnten neugierig werden.

gäste kann ich dir schicken. mach ein paar schöne fotos, eine gute beschreibung un melde dein erlebnis- natur-urlaub auf mein portal an. als volleintrag unter: www hotelauskunft.biz

micha

Hallo Nizza,

ich würde im Bauamt nachfragen, ob das zulässig ist.

Viele Grüße

Hallo Nizza,

ganz ehrlich gesagt glaube ich, Du stellst die Frage im falschen Expertenforum.

Vielleicht kann Dir da eher jemand vom Bauamt helfen?!

Sorry, ich kann da nichts zu sagen.

Gruß

wik_wiking

oh oh, ich dachte immer, so ziemlich alles darüber zu wissen.
Aber bei dieser Frage muß ich echt passen, sorry.
MfG
Nick

Hallo, tut mir leid, davon hab ich keine Ahnung. Ich würde mal beim
Ordnungsamt der Gemeinde nachfragen. Gruß Dietmar

Hallo,
das ist wahrscheinlich in jedem Bundesland verschieden. Normalbürger würden das als Untervermietung betrachten. Die gibt es aber nicht in Ämtern. Die Einnahmen müssen sicher wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ( Anlage V ) behandelt werden. Was das Bauamt damit zu tun haben soll, weiß ich nicht. Aufpassen, keine schlafenden Hunde wecken. Aber es gibt wahrscheinlich liebe Nachbarn, die das vielleicht stört. Kommt auf die Lage des Grundstücks an.
Ich würde das einfach machen und schauen was passiert. Mehr als verbieten kann man - wer auch immer- das nicht.
Gruß B.

Wie so sollte ich dafür Experte sein? Nur weil ich einen Wohnwagen habe. Den werde ich nicht vermieten und mir Läuse von anderen als Haustiere holen.

hallo, bin leider auf Reisen gewesen und konnte nicht früher: Ihr Stadt- oder Gemeindeamt gibt Ihnen genaueste und verbindliche Auskunft, da Ihr Problem eine streng örtlich gebundene Situationsklärung erfordert.
H.G.

Hallo Nizza, genau weiß ich das nicht, aber ich denke, dass das nicht so einfach ist. Für die Vermietung müßtest Du bestimmt ein Gewerbe anmelden, außerdem dürften da bestimmte Auflagen hinsichtlich der Unterkunft zu erfüllen sein.
Genaueres kann ich leider nicht dazu sagen.

SchöneGrüße