Wohnwagen am gepachteten Teich

Hallo!

Mal angenommen, jemand hat einen Angelteich gepachtet. Dieser Teich liegt im Naturschutzgebiet. Die Pächter möchten am Teich einen Wohnwagen hinstellen. Der Wohnwagen ist und bleibt mobil und wird nicht mit dem Erdreich fest verbunden sein (kann also z.B. in den Wintermonaten entfernt werden).

Wie sieht die rechtliche Lage aus? Darf ein solcher Wohnwagen aufgestellt werden oder ist dies genehmigungspflichtig?

Gibt es sonstige Einschränkungen?

Danke für die Antworten

Gruß
Carsten

Hallo Carsten W,

Wie sieht die rechtliche Lage aus? Darf ein solcher Wohnwagen
aufgestellt werden oder ist dies genehmigungspflichtig?

Das ist nicht so einfach und allgemein gar nicht zu beantworten. Erstens ist Naturschutzrecht Ländersache, von Bundesland zu Bundesland kann es verschiedene Einschränkungen geben.

Dann - was mir wichtiger erscheint - gibt es zu jedem Naturschutzgebiet eine Schutzverordnung, die (meist) haarklein regelt, was erlaubt ist und was nicht. In diese Schutzverordnung müsste hineingesehen werden, ob es möglich ist.

Gibt es sonstige Einschränkungen?

Siehe oben.
Die zuständige Gemeinde/Stadt könnte was dagegen haben …

Gruß
Jörg Zabel