Hallo zusammen,
folgendes problem tut sich bei mir auf:
Ich habe einen 6 Monate alten Wohnwagen, der nicht wirklich billig
war.
Jetzt habe ich am vergangenen Samstag einen Anruf der Polizei
bekommen, daß sie meinen Wohnwagen gefunden hätten.
Ich wußte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal, daß er überhaupt
gestohlen war! Gefunden wurde er ca. 10 Autominuten von dem Platz, wo
ich Ihn abgestellt hatte. Er ist vorne durch einen Unfall (Baum?)
stark beschädigt, das Fahrgestell hat einen Schaden, die Fenster sind
fast alle verkratzt, das Heck beschädigt, usw. Schaden laut Händler
ist ca. 5000€!!!
Was auch noch erschwerend dazu kommt, der Wohnwagen wurde KOMPLETT
ausgeräumt!
Wir hatten ihn immer abfahrbereit dastehen, das heißt, Bekleidung für
3 Personen für fast jede Witterung.
Geschirr, Besteck,
Werkzeug,Ersatzwasserpumpen,Kompressorkühlbox,Bettwäsche, Decken,
Kissen, sogar Lebensmittel und Getränke!
Der Schaden hieraus beträgt nochmal ca. 2000€.
Jetzt kommt endlich meine Frage:
Ich habe lediglich eine Teilkaskoversicherung für den Wohnwagen.
Klar, für Daheim habe ich noch eine Hausratversicherung, die aber von
dem Wohnwagen gar nichts weiß.
Auf welchem Schaden bleibe ich wohl sitzen?
Ich habe lediglich eine Teilkaskoversicherung für den
Wohnwagen.
Dann bleibst Du auf dem Schaden am Wohnwagen sitzen, die Teilkasko deckt in Deinem Fall nur Diebstahl und der ist am Wohnwagen nicht aufgetreten, da dieser von der Polizei gefunden wurde. Beschädigungen und Unfallschäden hätten eine Vollkasko erfordert.
Klar, für Daheim habe ich noch eine Hausratversicherung, die
aber von
dem Wohnwagen gar nichts weiß.
Wenn in Deiner Hausratversicherung eine Außenversicherung enthalten ist (bei Deiner Versicherung mag das anders heißen) und der Wohnwagen aufgebrochen wurde, hast Du gute Chancen, das der Diebstahl aus dem Wohnwagen versichert ist. Frag bei Deiner Versicherung nach.
Ich habe lediglich eine Teilkaskoversicherung für den
Wohnwagen.Dann bleibst Du auf dem Schaden am Wohnwagen sitzen, die
Teilkasko deckt in Deinem Fall nur Diebstahl und der ist am
Wohnwagen nicht aufgetreten, da dieser von der Polizei
gefunden wurde. Beschädigungen und Unfallschäden hätten eine
Vollkasko erfordert.
Hallo,
das sehe ich nicht so. Gehen wir erst mal davon aus, dass der WEohnwagen tatsächlich gestohlen wurde und der VN nicht in verdacht steht, das Teil selbst gezogen zu haben und dann in den Graben gesetzt und ausgeräumt hat um einen Diebstahl vor zu täuschen. Dann handelt es sich um einen über die TK versicherten Schaden im Rahmen dessen auch die Folgeschäden an Wohnwagen und dessen fest eingebauten Teile versichert sind!
Grüße
Michael
Klar, für Daheim habe ich noch eine Hausratversicherung, die
aber von
dem Wohnwagen gar nichts weiß.Wenn in Deiner Hausratversicherung eine Außenversicherung
enthalten ist (bei Deiner Versicherung mag das anders heißen)
und der Wohnwagen aufgebrochen wurde, hast Du gute Chancen,
das der Diebstahl aus dem Wohnwagen versichert ist. Frag bei
Deiner Versicherung nach.
hallo,
es müssten auch schäden (vorr. diebstahl bewiesen ) versichert sein, die am fahrzeug bei dessen gebrauch durch den dieb entstanden sind. ( auch betriebs brems und bruchschäden ) . bgh urteil VersR 1975
siehe auch deine AKB $ 12
grüsse
andreas
das sehe ich nicht so. Gehen wir erst mal davon aus, dass der
WEohnwagen tatsächlich gestohlen wurde und der VN nicht in
Er ist aber wieder gefunden worden, also handelt es sich nicht um einen Diebstahlschaden sondern eher um einen Vandalismusschaden bzw. Unfallschaden am Wohnwagen.
leider muß ich dir abermals widersprechen. Folgeschäden durch Diebstahl sind auch über die TK versichert. Deshalb auch die 4 Wochenfrist. Nach Ablauf der Frist bekommst du den Zeitwert (abzügl.SB) erstattet, sollte das Fzg. innerhalb der Frist aufgefunden werden, werden die Reparaturkosten (unter den üblichen Voraussetzungen) erstattet.
Grüße
Michael
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Klar, für Daheim habe ich noch eine Hausratversicherung, die
aber von
dem Wohnwagen gar nichts weiß.
Auf welchem Schaden bleibe ich wohl sitzen?
Problematisch könnte es bei diesen Sachen sein, wenn sie sich nicht nur vorübergehend sondern dauernd dort befunden haben.
Die Außenversicherung deckt nur Schäden an Sachen ab, die sich vorübergehend (meist bis zu drei Monate) nicht am Versicherungsort befinden.
schon durch bgh 1975 entschieden s.o.
grüsse andreas