Wohnwagen Steuer u. Versicherung

Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, wer verantwortlich ist für Steuer und Versicherung, wenn Halter und Eigentümer nicht die selbe Person ist? Wenn bspw. der Halter einen nicht zugelassenen, nichtversicherten Wohnwagen hinter sich herzieht, kann dann der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden?

fragende Grüße Frieda

Hallo Frieda,
ich glaube, hier muss einiges definiert werden:
Eigentümer: Wer die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, wem es also „gehört“.
Halter: Wer die Verantwortung über das Fahrzeug hat. (Bsp. Polizei: Eigentümer der Polizeiwagen ist das Land - Halter der Dienststellenleiter)
Fahrer: dürfte klar sein.

Für die ordnungsgemäße Versicherung, Anmeldung und die Steuern ist der Halter zuständig.
Dennoch muss sich der Fahrer vor Fahrtantritt über die ordnungsgemäße Anmeldung informieren.
Bei einer Kontrolle sind sowohl Halter (Zulassen des Fahrens mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug=Ordnungswidrigkeit; Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz=Straftat) als auch der Fahrer (Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug=Ordnungswidrigkeit) dran.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo HaWeThie

Eigentümer: Wer die rechtliche Verfügungsgewalt über das
Fahrzeug hat, wem es also „gehört“.

Das ist meine Mutter (85 Jahre, kein Auto kein Führerschein), jedenfalls hat sie dafür bezahlt.

Halter: Wer die Verantwortung über das Fahrzeug hat.
Fahrer: dürfte klar sein.

das ist der Kerl meiner Tante und dem trauen meine Schwestern und ich nicht über den Weg.

Für die ordnungsgemäße Versicherung, Anmeldung und die Steuern
ist der Halter zuständig.
Dennoch muss sich der Fahrer vor Fahrtantritt über die
ordnungsgemäße Anmeldung informieren.
Bei einer Kontrolle sind sowohl Halter (Zulassen des Fahrens
mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug=Ordnungswidrigkeit;
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz=Straftat) als
auch der Fahrer (Fahren mit einem nicht zugelassenen
Fahrzeug=Ordnungswidrigkeit) dran.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann kann meiner Mutter rechtlich gesehen nichts passieren?

Wenn aber der Kerl den Wwagen auf den Namen meiner Mutter angemeldet hat, ist sie dann der Halter?
Danke für die schnelle Antwort.

dir auch liebe Grüße
und schönen Dank für die schnelle Antwort
Frieda

Hi Frieda,

Wenn aber der Kerl den Wwagen auf den Namen meiner Mutter
angemeldet hat, ist sie dann der Halter?

Erst mal ja.
Wenn diese Anmeldung aber ohne Wissen und Billigung Deiner Mutter gemacht wurde, kommt der Anmeldende in zusätzliche Schwierigkeiten. Ich bin mir nicht sicher, aber das dürfte in Richtung Urkundenfälschung gehen - eine Straftat ist es aber auf alle Fälle.
Glauben die ermittelden Beamten daß Deine Mutter nichts von der Anmeldung auf ihren Namen wußte, hat sie auch keine weiteren Schwierigkeiten zu erwarten.
Ein Problem sehe ich in den Briefen, die Deine Mutter als Halterin eigentlich bekommen müßte (Steuerbescheid, Versicherungsschein ect.). Um ohne Wissen und Billigung einer anderen Person über länger als wenige Tage/Wochen ein Fahrzeug auf diese anzumelden ist schon ein gehöriges Maß an krimineller Energie nötig - der Staatsanwalt dürfte begeistert sein…

Die Frage wird sein, wie glaubhaft die einzelnen Geschichten sind und wie die Beweislage aussieht. Bei einer solchen Konstellation wird aber sicher recht gründlich ermittelt.
Bei der Würdigung der Vorgänge in einem evtl. Gerichtsverfahren wird von Deiner Mutter aber auch eine gewisse Sorgfalt erwartet. Wenn sie also in äußerst leichtsinniger/gutgläubiger Weise die Handlungen möglich machte, kommt sie nicht völlig ungeschoren davon.

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“

Hallo Stefan,
auch dir danke für die schnelle Antwort.
Ich werde das alles an meine Schwestern in Deutschland weiterleiten, damit sie wissen, auf was sie achten müssen. Meine Mutter ist leider sehr gutgläubig und hat außerdem von Sachen rund ums Auto überhaupt keine Ahnung.

liebe Grüße
Frieda

Hallo nochmal

Eigentümer: Wer die rechtliche Verfügungsgewalt über das
Fahrzeug hat, wem es also „gehört“.

Das ist meine Mutter (85 Jahre, kein Auto kein Führerschein),
jedenfalls hat sie dafür bezahlt.

Dann ist das schon mal geklärt.

Halter: Wer die Verantwortung über das Fahrzeug hat.
Fahrer: dürfte klar sein.

das ist der Kerl meiner Tante und dem trauen meine Schwestern
und ich nicht über den Weg.

?? Hat der die Verantwortung oder fährt er? Oder beides??

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann kann meiner
Mutter rechtlich gesehen nichts passieren?

Bis auf eine Ermittlung eigentlich nichts.

Wenn aber der Kerl den Wwagen auf den Namen meiner Mutter
angemeldet hat, ist sie dann der Halter?

Dem ersten Anschein nach ja( Daher würde wohl erst gegen deine Mutter ermittelt werden), jedoch ist dies widerlegbar.
Den Rest hat goosy (huhu) ja bestens beschrieben

Gruß nach downunder

HaWeThie

Guten Abend,

Ich möchte mich hiermit bei Euch beiden ganz herzlich bedanken.
Meine Schwester, die in der Nähe meiner Mutter wohnt, wird morgen die nötigen Schritte einleiten, damit wir klären können, wer denn nun tatsächlich als Eigentümer und als Halter eingetragen ist.
Falls da irgendwas krummes gelaufen ist, wird sie die Polizei einschalten.

Also, nochmal danke für eure Hilfe
jetzt kann ich wenigstens beruhigt schlafen
heute Nacht.

liebe Grüße aus
Tralien
Frieda