Davon ausgehend das jemand der einen Wohnwagen besitzt in ein anderes Bundesland umzieht, seinen Wohn-
wagen aber am alten Wohnort stehen lassen würde, da er dort einen Stellplatz angemietet hat.
Müsste derjenige dann den Wohnwagen auf den neuen Wohnsitz ummelden?
Und noch eine Frage: ist man beim TÜV / Dekra für einen Wohnwagen auch an den Wohnort gebunden oder könnte man das theoretisch auch in einem anderen Bundesland machen lassen?
Nach § 46 Abs. 2 FZV ist für Privatpersonen nun ausschließlich die
Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig; eine Zulassung am
Zweitwohnsitz wegen einer günstigeren Regionalklasse ist nicht möglich.
Eine Zulassung für den Wohnwagen braucht man nur, wenn er auf öffentlichem Boden steht und/oder am Strassenverkehr teilnehmen soll. Entsprechend ist das auch mit TÜV/Dekra.
Mit der Zulassung muss auch immer eine gültige Adresse verknüpft sein. Steuerrechnung, Bussen usw. müssen ja irgend wohin gesendet werden können.