Wohnwagen ummelden

Davon ausgehend das jemand der einen Wohnwagen besitzt in ein anderes Bundesland umzieht, seinen Wohn-
wagen aber am alten Wohnort stehen lassen würde, da er dort einen Stellplatz angemietet hat.
Müsste derjenige dann den Wohnwagen auf den neuen Wohnsitz ummelden?

Und noch eine Frage: ist man beim TÜV / Dekra für einen Wohnwagen auch an den Wohnort gebunden oder könnte man das theoretisch auch in einem anderen Bundesland machen lassen?

Moin,

TÜV etc. kannst du machen, wo du willst.

Ja, siehe https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung/zulassungsfragen/default.aspx?ComponentId=30786&SourcePageId=48490

Nach § 46 Abs. 2 FZV ist für Privatpersonen nun ausschließlich die
Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig; eine Zulassung am
Zweitwohnsitz wegen einer günstigeren Regionalklasse ist nicht möglich.

Ulrich

Hallo,

Eine Zulassung für den Wohnwagen braucht man nur, wenn er auf öffentlichem Boden steht und/oder am Strassenverkehr teilnehmen soll. Entsprechend ist das auch mit TÜV/Dekra.

Mit der Zulassung muss auch immer eine gültige Adresse verknüpft sein. Steuerrechnung, Bussen usw. müssen ja irgend wohin gesendet werden können.

MfG Peter(TOO)

guck http://www.duden.de/rechtschreibung/Busze

Guckst du meine Vika!

Vielleicht sollte man sich zuerst informieren und erst dann motzen, besonders wenn man gar nichts Sinnvolles zum Thema beizutragen hat!

MfG Peter(TOO)

1 Like