Guten Tag,
jemand würde sich gerne einen Wohnwagen kaufen. Nun gibts zwei Fragen. Wieviel darf sein Auto ziehen und braucht er einen zus. Führerschein. Hat nur den normalen B für Auto.
Sein Auto ist ein NEW BEETLE 2.0 mit 116 PS.
Im Fahrzeugbrief steht folgendes:
Zul. Achslast vorn 940, hinten 800kg
Leergewicht: 1303kg
Zul. Gesamtgewicht: 1650
Anhängelast (Anhänger m. Bremse) 1000kg
Anhängelast (Anhänger o. Bremse) 600kg.
Wieviel darf er nun hinten dran hängen ohne Ärgrer zu bekommen und ab wann braucht er dann einen Anhänger-Führerschein.
jemand dürfte einen ungebremsten Wohnwagen bis zum zulässigen Gesamtgewicht von 600 kg ziehen bzw. einen gebremsten Wohnwagen bis zum Gesamtgewicht von 750 kg.
Mal abgesehen von diesen Kleinstwohnwagen dürfte es da kaum Modelle geben.
hallo,
wenn du nach führerscheinrecht gehst darfst du max zugfahrzeug zzg 3,5 t plus anhänger bis 750 kg
oder der anhänger darf nicht schwerer sein als das leergewicht des zugfahrzeugs sein. die kobbination dar aber nicht über 3,5 t zgg haben.
also ein wenig rechnen und dabei aber das max zuggewicht des fahrzeugs was in deiner zb1 steht.
hauptmann
Da reicht dann aber die Klasse B nicht mehr, oder ?
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (Ausnahme bei Klasse B, siehe Abschnitt „Anhängerführerscheine“). Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Sorry, hast Recht, bis 1000 kg. Das ist dann aber das
zulässige Gesamtgewicht, oder ?
nein, das tatsächliche GG. Es ist ja die zulässige Anhängelast.
Gesezte haben zwar manchmal wenig mit Logik zu tun, aber hier geht es rein um technische Dinge, die nichts mit theoretisch zulässigen Werten sondern mit dem, was tatsächlich da ist, zu tun haben.