Hallo!
Ein Wohnwagen brennt ab. Er ist nicht versichert. Die Feuerwehren wurden alarmiert und haben den Brand sowie die Bäume auf einem Grundstück (des Wohnwagenbesitzers) gelöscht.
Wer zahlt den Feuerwehreinsatz? Kommen Kosten auf den Besitzer zu? Es handelt sich wohl um Brandstiftung.
Es handelt sich um eine Rechtsfrage da eventuell das Niedersächsische BRandschutzgesetz angewendet wird…
Feuerwehren wurden alarmiert und haben den Brand sowie die
Bäume auf einem Grundstück (des Wohnwagenbesitzers) gelöscht.
Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?
Meines Wissens darf die Feuerwehr, wenn sie zum Löscheinsatz ausrückt, keine Rechnung schreiben.
Es handelt sich um eine Rechtsfrage da eventuell das
Niedersächsische BRandschutzgesetz angewendet wird…
Kenne einen Fall aus 2006 (in Nds), bei dem nach einem Brand einsatz keine Rechnung von der Feuerwehr kam. Die Stadtwerke haben sich deren Aufwand in dem Zusammenhang allerdings bezahlen lassen.
Meines Wissens darf die Feuerwehr, wenn sie zum Löscheinsatz
ausrückt, keine Rechnung schreiben.
Prinzipiell ja. Da aber von Brandstiftung die Rede war, ist wohl der Brandstifter kostenerstattungspflichtig (vgl. § 26 Abs. 1 und 4 des niedersächsischen Brandschutzgesetzes). http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774288_L2…
Grüße, Peter
Bei uns in Bayern schreiben die Rechnungen für Feuerwehreinsätze die Gemeinden. Die Feuerwehr darf weder auf Kosten verzichten noch Rechnungen stellen. Vielleicht mal mit der Gemeinde / Stadt sprechen, Fall schildern und um Verzicht bitten?
Gruß
Tinchen
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Feuerwehren wurden alarmiert und haben den Brand sowie die
Bäume auf einem Grundstück (des Wohnwagenbesitzers) gelöscht.
Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?
Meines Wissens darf die Feuerwehr, wenn sie zum Löscheinsatz
ausrückt, keine Rechnung schreiben.
Bei uns in Bayern schreiben die Rechnungen für
Feuerwehreinsätze die Gemeinden. Die Feuerwehr darf weder auf
Kosten verzichten noch Rechnungen stellen. Vielleicht mal mit
der Gemeinde / Stadt sprechen, Fall schildern und um Verzicht
bitten?
Vielleicht mal einen Blick in das Bayerische Feuerwehrgesetz werfen (heißer Tip: Art. 28 Nr. 2).
Vielleicht mal einen Blick in das Bayerische Feuerwehrgesetz
werfen (heißer Tip: Art. 28 Nr. 2).
Was steht da jetzt anderes drin? Die Feuerwehr stellt keine Rechnung aus sondern die Gemeinde/Stadt, sagte ich doch. Worauf willst Du hinaus?
Darauf, daß nicht für jeden Einsatz Rechnungen geschrieben werden. Hier brannte zwar nur ein Wohnwagen, aber Du schreibst über Bayern, was ja auch super zu Frage paßt.
Darauf, daß nicht für jeden Einsatz Rechnungen geschrieben
werden. Hier brannte zwar nur ein Wohnwagen, aber Du schreibst
über Bayern, was ja auch super zu Frage paßt.
Ich habe doch gar nicht behauptet, daß nicht für jeden Einsatz Rechnungen geschrieben werden. Es geht doch darum, daß Feuerwehren an sich keine Rechnungen schreiben, also auch auf keine Rechnung verzichten können. Dies tut die Gemeinde / Stadt. Steht ja auch nicht anders im Gesetz. Mir war nur nicht klar ob das Feuerwehrrecht bundesweit einheitlich geregelt ist. Mein Rat war, sich mit der Gemeinde / Stadt in Verbindung zu setzen. Dort kann man erfragen ob eine Rechnung gestellt wird und vielleicht nach Schilderung der Sachlage beantragen, daß keine Rechnung gestellt wird. Im übrigen stand ja auch nirgends wo sich der Brand ereignet hat. Nur weil es Brandstiftung war, heißt das für mich noch nicht, daß keine Rechnung gestellt wird. Ich denke das, wenn kein Verursacher festzustellen ist, zunächst der Eigentümer haftbar gemacht wird. Aber das ist nur mein rechtsempfinden.
obs landesspezifische Unterschiede gibt, kann ich nicht sagen, aber in NW werden nur Gebühren erhoben, wenn die Alarmierung vorsätzlich falsch erfolgte (böswillige Alarmierung) oder wenn eine Brandmeldeanlage einen Fehlalarm auslöst.