Wohnwert anrechnen beim Unterhalt

Hallo!

Es gibt etwas kompliziertes, worauf ich keine Antwort finden konnte. Wer kann helfen?

Die Ehefrau ist mit dem Kind in der Ehewohnung geblieben.
Der Ehemann hat die Familie verlassen und ist auf eigenen Wunsch ausgezogen.
Die Ehewohnung ist das Eigentum der Eltern der Ehefrau.
Der Ehemann hatte beim Ausbau der Ehewohnung mitgeholfen. Als Gegenleistung wurde vereinbart, dass die junge Familie bis 30.06.13 keinen Mietzins zahlen muß, sondern nur Betriebskosten/Nebenkosten. Ab dem 01.07.2013 ist ein Kaltmietzins von 450 Euro zu bezahlen.
Ist dann beim Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt ein Wohnwert anzurechnen?
Danke im Vorraus!

Hallo,

der Trennungsunterhalt errechnet sich zuerst aus dem Einkommen des Ehepartners und orientiert sich nicht an den Ausgaben der Ehefrau, somit ist also Mietzahlung oder Mietbefreiung nicht Grundlage des Trennungsunterhaltes.

Vom Einkommen des(ausgezogenen) Ehepartners werden Freibeträge (dazu gehört auch zu zahlender Kindesunterhalt, KM-Geld zur Arbeit etc.) berücksichtigt, wobei dann vom „bereinigten Nettoeinkommen“ 3/7 des bereinigten Nettoeinkommen als Trennungsunterhalt zu bezahlen wären.

Bei dieser Anrechnungsmethode wird davon ausgegangen, dass die Ehefrau selber kein Einkommen erzielt, was auch nicht erklärt wurde. Der Trennungsunterhalt gilt nur bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Im Internet mit der „Tante google“ kann man auch Rechner für Trennungsunterhalt finden; falls das Einkommen des Mannes bekannt ist, wird hier der mutmaßliche Trennungsunterhalt in Sekunden errechnet.

si

aus dem
Einkommen des Ehepartners

aus dem Einkommen der Ehepartner - also aus beider Einkommen

Mietzahlung oder
Mietbefreiung nicht Grundlage des Trennungsunterhaltes.

Wohnwertvorteil? Nur mal so als Begriff…

Ein Wohnwertvorteil zählt ebenso zum Einkommen wie Zinseinnahmen und Steuerrückzahlungen und und und

Im Internet mit der „Tante google“ kann man auch Rechner für
Trennungsunterhalt finden; falls das Einkommen des Mannes
bekannt ist, wird hier der mutmaßliche Trennungsunterhalt in
Sekunden errechnet.

Deshalb beschäftigen sich Anwälte auch stundenlang damit das unterhaltsrelevante Einkommen zu berechnen.

Krümelchen

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