Wohnwertminderung?

Hallo,
zwei Jahre lang wohnt jemand in einer Wohnung (zur Miete)auf einem ruhigen, beschaulichen Resthof. Nun gibt es einen neuen Eigentümer und damit auch Vermieter, der in die untere Wohnung einzieht.
Dieser Eigentümer scheint Handwerker zu sein und stellt sein Stall und seine Einliegerwohnung nun Handwerkern die auf der Walz sind zur Verfügung. Es wird viel getrunken manchmal bis 2 Uhr nachts. Türen werden zugeschlagen usw. Es ist ein kommen und gehen. Manchmal sind es nur 2 Personen manchmal sind 30 Personen. Man fühlt sich wie in einer Herberge.
Kann der Mieter der oberen Wohnung die Miete mindern wegen Wohnwertminderung? Oder gibt es irgendeine Möglichkeit den Eigentümer (Vermieter)in die Schranken zu verweisen?
Oder kann der neue mit seinem Eigentum ohne Rücksicht auf die Mieter alles machen?
Bin gespannt auf Eure Meinungen
Ute

Hallo.

Schon interessant wie so manch einer wohnt :smile:
Angesichts dessen, dass man als Mieter auch eine gewisse Nachtruhe einzuhalten hat, dürfte selbiges wohl auch für Vermieter gelten. Heisst: von 22.00 bis 07.00 Uhr dürfen Nachbarn nicht übermässig zugelärmt werden (s.a. Schlagwort ‚Partylärm‘).
Von daher würde ich den Vermieter unter Androhung von Konsequenzen (Mietminderung, Kündigung, Polizei…) auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen.

HTH
mfg M.L.

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Hallo Ute,

rechtlich gesehen kann man - glaube ich - nur etwas gegen die nächtliche Ruhestötung machen.
Bevor der Mieter aber nach dem Gesetz brüllt sollte er sich vielleicht erst einmal mit seinem neuen Vermieter bekannt machen und mit ihm über dieses Problem reden. Ganz einfach reden.

Nächtliche Grüsse
Katrin

Hallo,
zwei Jahre lang wohnt jemand in einer Wohnung (zur Miete)auf
einem ruhigen, beschaulichen Resthof. Nun gibt es einen neuen
Eigentümer und damit auch Vermieter, der in die untere Wohnung
einzieht.
Dieser Eigentümer scheint Handwerker zu sein und stellt sein
Stall und seine Einliegerwohnung nun Handwerkern die auf der
Walz sind zur Verfügung. Es wird viel getrunken manchmal bis 2
Uhr nachts. Türen werden zugeschlagen usw. Es ist ein kommen
und gehen. Manchmal sind es nur 2 Personen manchmal sind 30
Personen. Man fühlt sich wie in einer Herberge.
Kann der Mieter der oberen Wohnung die Miete mindern wegen
Wohnwertminderung? Oder gibt es irgendeine Möglichkeit den
Eigentümer (Vermieter)in die Schranken zu verweisen?
Oder kann der neue mit seinem Eigentum ohne Rücksicht auf die
Mieter alles machen?
Bin gespannt auf Eure Meinungen

Hallo Ute,

vorab ist hinzuweisen, dass der Vermieter die Beherbergung - gegen Bezahlung - ohne Zustimmung der kommunalen Behörden nicht vornehmen darf. Hier muss er dann entsprechende hygienische Vorschriften einhalten.

Trotzdem. Zuerst mal mit dem Vermieter klären, dass es in der Nacht zu laut ist. Um Ruhe ersuchen. Hilft dies nicht, muss eine Mängelanzeige erklärt werden und eine Mietminderung wegen des nächtlichen Lärm bis zu 50 % wäre möglich. Aber da der Vermieter auch im Haus wohnt, offenbar keine weiteren Wohnungen mehr bestehen, kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen und die Kündigungsfrist erhöht sich dann lediglich um drei Monate. In solchen Fällen ist oft der Hintergrund eine „kalte Entmietung“ durch einen neuen Vermieter, der ein Gebäude einem anderen Zweck zuführen will. Tipp: Auf Dauer eine andere Wohnung suchen.

Gruss Günter

auf der Walz
Hallo zusammen,

bevor hier noch Fehler passieren ein kleiner Hinweis:

vorab ist hinzuweisen, dass der Vermieter die Beherbergung -
gegen Bezahlung - ohne Zustimmung der kommunalen Behörden
nicht vornehmen darf. Hier muss er dann entsprechende
hygienische Vorschriften einhalten.

Handwerker auf der Walz unterliegen strengen Regeln. Sie dürfen für die Unterkunft nicht selber zahlen. Es ist zudem eher unwahrscheinlich, dass ein Handwerker Geld für Kost und Unterkunft von einem Tippelbruder verlangt.

Ich würde hier empfehlen auch einmal die Gesellen auf Wanderschaft anzusprechen. Hierbei handelt es sich meist um vernünftige Burschen, die wie gesagt strengen Regeln unterworfen sind. Dies bezieht sich sich auch auf Ihr Auftreten und Verhalten.

mit besten grüßen Steffen B.

Hallo Steffen,

bevor hier noch Fehler passieren ein kleiner Hinweis:

vorab ist hinzuweisen, dass der Vermieter die Beherbergung -
gegen Bezahlung - ohne Zustimmung der kommunalen Behörden
nicht vornehmen darf. Hier muss er dann entsprechende
hygienische Vorschriften einhalten.

Handwerker auf der Walz unterliegen strengen Regeln. Sie
dürfen für die Unterkunft nicht selber zahlen. Es ist zudem
eher unwahrscheinlich, dass ein Handwerker Geld für Kost und
Unterkunft von einem Tippelbruder verlangt.

Die Frage, die sich hier doch stellt, wobei Du richtig auf die strengen Regeln hiungewiesen hast, ist doch, ob es sich überhaupt um Handswerksgesellen handelt. Das Verhalten lässt hier zumindest wenig Raum.

Ich würde hier empfehlen auch einmal die Gesellen auf
Wanderschaft anzusprechen. Hierbei handelt es sich meist um
vernünftige Burschen, die wie gesagt strengen Regeln
unterworfen sind. Dies bezieht sich sich auch auf Ihr
Auftreten und Verhalten.

Gruss Günter

hallo,
erstmal danke für die antworten.
die tippelbrüder sind ja auch ganz ok, aber man fühlt sich halt wie in einer herberge. und den meisten stress macht ja der altgeselle (vermieter), der, so könnte man meinen auf der walz nicht viel über den umgang mit seinen mitmenschen gelernt hat.
gruss ute