Hallo,
es dreht sich um eine 3 Zi.-Wohng., 55 qm, in zwei Zimmern ist jeweils 1 Gaseinzelofen, im 3. Zimmer wo auch Fernsehanschluß ist gar keine Heizmöglichkeit. Darf selbiges Zimmer dann überhaupt als Zimmer zum Wohnen vermietet werden??
Hallo,
es dreht sich um eine 3 Zi.-Wohng., 55 qm, in zwei Zimmern ist jeweils 1 Gaseinzelofen, im 3. Zimmer wo auch Fernsehanschluß ist gar keine Heizmöglichkeit. Darf selbiges Zimmer dann überhaupt als Zimmer zum Wohnen vermietet werden??
Darf selbiges Zimmer dann
überhaupt als Zimmer zum Wohnen vermietet werden??
Warum denn nicht? Wenn jemand dieses Zimmer mieten will, warum soll es dem Eigentuemer verboten sein, es zu vermieten?
Rein praktisch: Heizen kann man ja auch mit einem Elektroheizluefter oder einem Elektroradiator.
Warum nicht?
Hi,
es dreht sich um eine 3 Zi.-Wohng., 55 qm, in zwei Zimmern ist
jeweils 1 Gaseinzelofen, im 3. Zimmer wo auch Fernsehanschluß
ist gar keine Heizmöglichkeit. Darf selbiges Zimmer dann
überhaupt als Zimmer zum Wohnen vermietet werden??
Was spricht denn dagegen?
Wenn der Preis entsprechend ist, und man vorab darauf hingewiesen wird, dann ist da nichts dran auszusetzen.
Gruss,
Nein es wurde vorher nicht drauf hingewiesen dass dieses Zimmer keine Heizung hat und mit elektrischem Heizlüfter ist ja wohl etwas sehr teuer oder???
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Hallo,
ich denke, das Du das beim Einzug schon gesehen hast?
Aber rechtens wird es schon sein.
Ich würde das Zimmer ohne Heizung einfach zum Schlafzimmer machen, mir ein Verlängerungskabel für das Fernsehen holen und gut ist.
Die Miete wird dann ja auch nicht so hoch sein?
Liebe Grüße
Wolly
Hallo,
Nein es wurde vorher nicht drauf hingewiesen dass dieses
Zimmer keine Heizung hat und mit elektrischem Heizlüfter ist
ja wohl etwas sehr teuer oder???
Hat der Mieter in spe die Wohnung nicht vorher gesehen??
Vor einigen Jahren hatte ich eine Wohnung in einem Altbau. Durch den Vormieter lagen Gasleitungen bis ins WZ, und in die Küche. Einzig im Bad war schon ein kleiner Gasofen vorinstalliert.
Die Öfen und den Anschluß derer mußte ich selbst tragen. Wenn ich im SZ auch eine Heizmöglichkeit hätte haben wollen, hätte ich auch das Verlegen der notwendigen Gasleitung dorthin zahlen müssen inkl. dem zusätzlichen Ofen…habe ich aber nicht getan. Ich hatte dann einfach keine Heizung im Schlafzimmer…und für den Bedarfsfall eben einen Heizlüfter.
Vermieten darf man solche Wohnungen/Räume auf jeden Fall, wieso auch nicht?
Gruß
Maja