wohungseigentümergesetz - verwalteraufteilung

eine kleine eigentümergemeinschaft (6) möchte 2 verwalter aus ihren reihen wählen,

  1. für administratives, bürokratisches
  2. für praktisches, handwerker etc.
    Geht das? Wie ist die rechtsvertretung nach
    außen und die haftungsfrage.
    danke für jeden hinweis.
    k. hoffmann

Lieber k.,

es kann immer nur ein Verwalter bestellt werden. Ist wegen der allgemeinen Vertretungsbefugniss und den damit verbundenen Aufgaben nicht anders denkbar.

Alternativ könnte die Gemeinschaft jedoch über eine Vereinbarung (allstimmiger Beschluß) die jeweiligen bevollmächtigen, sie zu vertreten.

Besser Ihr wählt einen Verwalter und den zweiten als Beirat und bevollmächtigt dann den Beirat, bzw. beschränkt den Verwalter, in Haustechnikfragen sich miteinander abzustimmen, oder so.

-) bent
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