es kann immer nur ein Verwalter bestellt werden. Ist wegen der allgemeinen Vertretungsbefugniss und den damit verbundenen Aufgaben nicht anders denkbar.
Alternativ könnte die Gemeinschaft jedoch über eine Vereinbarung (allstimmiger Beschluß) die jeweiligen bevollmächtigen, sie zu vertreten.
Besser Ihr wählt einen Verwalter und den zweiten als Beirat und bevollmächtigt dann den Beirat, bzw. beschränkt den Verwalter, in Haustechnikfragen sich miteinander abzustimmen, oder so.
-) bent
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