Bei der Wohnungsübergabe wurde ein Schriftstück vom Mieter als auch vom Vermieter und je einem Zeugen beider Parteien unterschrieben in dem die Einbehaltung der Kaution und die Zahlung von Restkosten vereinbart wurden um die Renovierung der Wohnung zu finanzieren.
Nun will der Vermieter weiteres Geld wegen der Entsorgung der Küche.
Die Küche war beim Einzug des Mieters in der Wohnung. Erst als vom Mieter zwei Jahre nach dem Einzug, der Herd der Küche als defekt gemeldet wurde, schreibt der Vermieter zurück dass die Küche Eigentum des Mieters wäre und ihm beim Einzug vom Vormieter geschenkt wurde.
Dieser Sachverhalt war dem Mieter neu. Bei der Übergabe der Wohnung wurde deswegen gesagt, dass der Mieter die Küche zu entsorgen hätte. Es wurde dann aber unter Zeugen gesagt, das die Küche eben nicht Eigentum des Mieters ist. Und der Vermieter mit der Küche machen kann was er gerne möchte.
Nun hat der Vermieter auch noch ein Schriftstück vorgelegt in dem geregelt wird dass der Mieter die Küche entsorgen muss, wenn der Vermieter sie nicht an den Nachmieter verkaufen kann. Dieses Schriftstück ist allerdings nur von dem Zeugen des Vermieters unterschrieben, von sonst niemandem.
Ist es so dass man ein solches „Geschenk“ als Mieter annehmen muss?
Hat ein solches Schriftstück das ja eigentlich nur eine Behauptung darstellt eine Rechtskraft?