Womit muss ich bei betrug rechnen

hallo bin 19 jahre alt habe in ebay ein artikel verkauft in höhe von 100 euro der käufer hat mir das geld geschickt aber ich habe dann das handy nicht mehr gefunden soo dann habe ich gedacht ich finde es morgen übermorgne und so weiter auf jedne fall habe ich es dann verplant und jetzt sind 3 monate um habe eine einladung wegen betrug bekommen habe mich da aber auch nciht gemeldet was denkt ihr was auf mich zu kommt habe mittlerweile auch den betrag dem käufer zurückerstattet, was jea wahrscheinlich nichts bringt?! Kommt es jetzt zu gericht und mit welchen strafen muss ich rechnen? Ich hatte bisjetzt keine Anzeige und ähnliches.

Hallo
mit deinem verhalten hast du auf jeden fall betrug gemacht und die e bay grundsätze nicht eingehalten,
du hättest dich sofort beim käufer melden müssen das du das handy nicht mehr findest und den betrag sofort zurückerstatten, also verkäufe bei e bay da gehst du einen rechtlichen vertrag ein das ist kein kindergarten und wenn du jetzt eine anzeige am hals hast wird es zur verhandlung kommen. mehr ka´nn ich auch nicht sagen bin kein staatsanwalt.

ich hatte in der zwischenzeit schon kontakt mit dem käufer er hatte mir ne letzte frist gegeben die ich leider verpennt hatte dadurch km es auch zur anzeige der käufer kann sein strafantrag uahc nicht zurück nehmen oder

Hallo Muri1990,

ich glaube nicht, dass das zwangsläufog vor Gericht enden wird, aber ich bin kein Anwalt und kann dir da nicht kompetent helfen.

Wende dich am beten an die Experten von der Rechtsberatung.

Gruß
Ulla

danke trtzdem

hallo, wenn dein käufer bereits anzeige erstattet hat, wird es wohl auch nicht viel nutzen, dass du das geld zurück gezahlt hast. es sei denn du schaffst es den käufer davon zu überzeugen, dass er die anzeige zurück zieht.
mit welchen strafen du rechnen musst, kann ich dir auch nicht sagen, weil ich kein jurist bin. ich gehe mal von einer geldstrafe aus. weiter ist ausschlaggebend, ob du nach erwachsenenstrafrecht oder jugendstrafrecht verurteilt werden würdest.
von ebay aus wäre es denkbar, dass sie dich ausschließen.
sorry, dass ich nicht besser helfen konnte.
gruß

Generell wird Betrug mit einer Freiheitsstrafe zw. 6 Monaten und 10 Jahren bestraft. Es kommt immer auf die Schwere des Falls an. Ein Versuch ist noch kein Betrug. Es kann auch mit einer Geldstrafe enden, auch da kommt es auf die Schwere und den Umfang des Betruges an.
Tip: Wenn man etwas nicht liefern kann und das Geld schon bekommen hat, sollte man dazu nicht schweigen und alles vor sich herschieben. Immer mit dem Kaeufer in eMailkontakt treten (oder bleiben) und fragen, ob er mit Ihrem naechsten Schritt einverstanden ist, - in dem Falle ja die Rueckzahlung des Kaufbetrages, ohne Versand, wegen nicht liefern koennen des Artikels (verloren oder defekt). Diesen Fall hatte ich auch einmal und der Kaeufer hatte volles Verstaendnis dafuer. Rechtsbeistand oder -beratung kann ich nicht geben, aber ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Viele Gruesse

Hallo Muri,

sorry, dass ich mich erst so spät melde …

Die Aktion war ziemlich ungeschickt und unerwachsen, das mußt Du wohl selbst zugeben.

Wenn Du noch nie mit solcherlei Unfug aufgefallen bist, solltest Du - da Du ja das Geld zurück überwiesen hast - mit einem blauen Auge davon kommen (bzw. gekommen sein).

Dies sollte Dir eine Lehre sein, verantwortungsbewußter mit solchen Dingen umzugehen. So ist das nunmal mit dem erwachsen werden - man muß Verantwortung tragen.

Ich wünsche Dir für die Zukunft alles Gute!

Viele Grüße
Moni