Hallo,
ich möchte einen Anwalt konsultieren. Dabei geht es um die Frage, ob mein Bruder teilweise anrecht auf das elterliche Haus hat, da er teile davon gebaut hat, aber nicht im Grundbuch eingetragen ist. Dabei gibt es noch andere wichtige Details, die hier aber den Rahmen sprengen würden.
Ich würde gern wissen, wie sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in so einem Fall bemisst. Bei meiner Recherche bin ich auf diese Seite gestossen: http://www.anwaltskosten.net/rvg-tabelle/
Da das Haus deutlich über 40.000 Euro wert ist, frage ich mich jetzt, ob ich mind. 270 und max. 1353 Euro zahlen muss. Denke ich falsch? Gilt für so einen Fall nicht der Gegenstandswert?
Vielen Dank für Eure Mühe
Viele Grüße
Tim