Wonach richtet sich die Beitragshöhe (Krankenver)?

Guten Tag zusammen,

bezüglich meiner Krankenversicherung, stellt sich mir die Frage
wonach sich die Berechnung der Beitragshöhe richtet?

Randbemerkung: Ich bin freiberuflich tätig.

Richtet sich diese nach den Einkünften oder nach dem Einkommen.
(Einkommensteuererklärung: Einkünfte werden um Sonderausgaben
reduziert, dass zum eigentlich zu versteuerndem Einkommen führt.)

Meiner Ansicht nach sollte das Einkommen genutzt werden. Denn das
ist das eigentliche Bruttoeinkommen. Meine aktuelle Korrespondenz
mit der KK zeigt das die Einkünfte zugrunde gelegt werden.

Danke und Gruss

PM

Richtet sich diese nach den Einkünften oder nach dem Einkommen.

Nach dem Gewinn (Einnahmen-Betriebsausgaben).

Meiner Ansicht nach sollte das Einkommen genutzt werden.

Die ist leider völlig unerheblich, entscheidend ist das SGB V.

Meine aktuelle Korrespondenz
mit der KK zeigt das die Einkünfte zugrunde gelegt werden.

Die wissen warum.

Hallo,

die Sozialversicherung verwendet teilweise andere Begriffe als das Steuerrecht, was gelegentlich zu Verwirrungen führt. Das Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit ist identisch mit dem Begriff der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn) (siehe § 15 SGB IV und § 3 EStG). Bei der Berechnung der Beiträge haben alle KK seit 2009 folgende Grundsätze zu beachten:
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Gruß Woko

die Sozialversicherung verwendet teilweise andere Begriffe als
das Steuerrecht, was gelegentlich zu Verwirrungen führt. Das
Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit ist identisch mit
dem Begriff der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn)
(siehe § 15 SGB IV und § 3 EStG). Bei der Berechnung der
Beiträge haben alle KK seit 2009 folgende Grundsätze zu
beachten:
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Hallo Woko,

vielen Dank für deine hilfreiche und informative Antwort!

Werde die §'en genauer durchlesen …

Gruss

PMzino