bezüglich meiner Krankenversicherung, stellt sich mir die Frage
wonach sich die Berechnung der Beitragshöhe richtet?
Randbemerkung: Ich bin freiberuflich tätig.
Richtet sich diese nach den Einkünften oder nach dem Einkommen.
(Einkommensteuererklärung: Einkünfte werden um Sonderausgaben
reduziert, dass zum eigentlich zu versteuerndem Einkommen führt.)
Meiner Ansicht nach sollte das Einkommen genutzt werden. Denn das
ist das eigentliche Bruttoeinkommen. Meine aktuelle Korrespondenz
mit der KK zeigt das die Einkünfte zugrunde gelegt werden.
die Sozialversicherung verwendet teilweise andere Begriffe als das Steuerrecht, was gelegentlich zu Verwirrungen führt. Das Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit ist identisch mit dem Begriff der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn) (siehe § 15 SGB IV und § 3 EStG). Bei der Berechnung der Beiträge haben alle KK seit 2009 folgende Grundsätze zu beachten: http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…
die Sozialversicherung verwendet teilweise andere Begriffe als
das Steuerrecht, was gelegentlich zu Verwirrungen führt. Das
Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit ist identisch mit
dem Begriff der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn)
(siehe § 15 SGB IV und § 3 EStG). Bei der Berechnung der
Beiträge haben alle KK seit 2009 folgende Grundsätze zu
beachten: http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…
Hallo Woko,
vielen Dank für deine hilfreiche und informative Antwort!