Wonach richtet sich die Wertermittlung bei Unfall?

Hallo,

mich würde interessieren, was in folgendem speziellen (theoretischen) Fall eines KFZ-Unfalls von der Versicherung bezahlt wird:

  • Durch einen Verkehrsunfall erleidet mein KFZ einen Totalschaden.
  • Mein KFZ ist nur Haftpflichtversichert
  • Ich habe den Unfall nicht verursacht. Die Schuld an dem Unfall trägt der Andere.
  • Mein Fahrzeug ist bereits um die 30 Jahre alt und hat ca. 200.000 Km auf dem Buckel. Laut Schwacke-Liste ist der Restwert nahezu Null.
  • Aufgrund guter Pflege und einigen professionellen Restaurierungen oder Vollrestaurierung sowie der Möglichkeit das Fahrzeug in absehbarer Zeit als Oldtimer zuzulassen und auch aufgrund der hohen Nachfrage nach dem rel. seltenen Typ ist der reelle Marktwert jedoch ziemlich hoch.

Da ich nicht am Unfall schuld war, zahlt ja ohnehin die Versicherung des Anderen den Schaden. Wie wird nun der Wert des Fahrzeuges festgestellt. Kann ich von der Versicherung den reellen Marktwert fordern und werde ich den auch bekommen? Oder zahlen die nur den offiziellen „Restwert“ - z.B. nach Schwacke?

Wie siehts aus, wenn ich ein Wertgutachten über den Marktwert des Fahrzeuges anfertigen lasse (vor oder nach dem Unfall)?

Ich habe gehört, daß ich mein Fahrzeug selbst Vollkasko versichern muß (mit Wertgutachten) um den rellen Wert erstattet zu bekommen. Es soll dann erstmal meine Versicherung zahlen und diese verlangt den Betrag dann von der Versicherung des Unfall-Verursachers.

Ist das richtig? Ich kann mir das nicht vorstellen. Meiner Meinung nach müßte es genügen, den Wert des Fahrzeuges von einem Gutachter bestimmen zu lassen (ggf. auch nach dem Unfall) um dann das Geld von der Versicherung des Verursachers erstattet zu bekommen. Ganz unabhängig davon, wie mein Fahrzeug versichert war. Aber vielleicht lieg ich auch falsch.

Wär super, wenn mir jemand, der sich wirklich auskennt, die Frage beantworten könnte.

Vielen Dank für die Hilfe!

Grüße,

Michl

Der Restwert richtet sich in diesem Falle (Oldtimer) nicht nach dem Listenwert (z.B.: Autofokus24.de oder Schracke). Entscheidend ist, dass der Geschädigte den tatsächlichen Wert (hier Sammlerwert) nachweisen kann.

Der Sachverhalt ist in der Tat ein Nutzungsrisiko für den Fahrer eines solchen Wagens.

Ich bin nur Bauingenieur und nicht spezialisiert auf KFz-Fragen. Sorry
Wolfgang

Hallo Michl,
habe dich kurzfristig vergessen,
da deine fragen von jedem etwas beinhalten könnte ich dir anbieten das wir telefonieren, dann kann ich der reihe nach alles erklären, 01705243735
ich kann dich dann per festnetzflatrate zurückrufen,
gruß mario