Wonach richtet sich die Wertermittlung bei Unfall?

Hallo,

mich würde interessieren, was in folgendem speziellen (theoretischen) Fall eines KFZ-Unfalls von der Versicherung bezahlt wird:

  • Durch einen Verkehrsunfall erleidet ein KFZ einen Totalschaden.
  • dieses KFZ ist nur Haftpflichtversichert
  • Der Fahrer und Halter dieses KFZ hat den Unfall nicht verursacht. Die Schuld an dem Unfall trägt der Andere.
  • Das geschädigte Fahrzeug ist bereits um die 30 Jahre alt und hat ca. 200.000 Km auf dem Buckel. Laut Schwacke-Liste ist der Restwert nahezu Null.
  • Aufgrund guter Pflege und einigen professionellen Restaurierungen oder Vollrestaurierung sowie der Möglichkeit das Fahrzeug in absehbarer Zeit als Oldtimer zuzulassen und auch aufgrund der hohen Nachfrage nach dem rel. seltenen Typ ist der reelle Marktwert jedoch ziemlich hoch.

Da der Unfall nicht selbstverschuldet war, zahlt ja ohnehin die Versicherung des Anderen den Schaden. Wie wird nun der Wert des Fahrzeuges festgestellt. Wird die Versicherung den reellen Marktwert erstatten? Oder zahlen die nur den offiziellen „Restwert“ - z.B. nach Schwacke?

Wie siehts aus, wenn ein Wertgutachten über den Marktwert des Fahrzeuges ausgestellt wurde (vor oder nach dem Unfall)?

Ich habe gehört, daß das Fahrzeug Vollkasko versichert sein muß (mit Wertgutachten) um eine Erstattung des rellen Wert zu bekommen. Dann soll angeblich erst die Vollkaskoversicherung des Geschädigten den Wert nach Gutachten erstatten und diesen dann von der Versicherung des Schädigers zurückerstatten.

Ist das richtig? Ich kann mir das nicht vorstellen. Meiner Meinung nach müßte es genügen, den Wert des Fahrzeuges von einem Gutachter bestimmen zu lassen (ggf. auch NACH dem Unfall) um dann das Geld von der Versicherung des Verursachers erstattet zu bekommen. Ganz unabhängig davon, wie das beschädigte Fahrzeug versichert war. Aber vielleicht lieg ich auch falsch.

Wär super, wenn mir jemand, der sich wirklich auskennt, die Frage beantworten könnte.

Vielen Dank für die Hilfe!

Grüße,

Michl

Kurz und bündig: Die Haftpflichtversicherung muss das bezahlen, was der Versicherungsnehmer bezahlen müsste, und der muss den reellen Schaden ersetzen, also den tatsächlichen Wert. Wenn das Auto viel wert war, muss das auch gezahlt werden, wenn ein Restwert nicht mehr vorhanden ist und also in Abzug gebracht werden könnte.