Hallo,
ein Pachtgrundstück soll vom Amt wegen eines neuen Wasseranschlusses als Zweitwohnsitz deklariert werden. Tatsächlich verhält es sich aber so, dass das Grundstück nur 3-4 mal im Jahr als Feriengrundstück mit Übernachtung genutzt wird, i.d.R. über´s Wochenende. Ist das so rechtens? Wonach würde sich eine Zweitwohnsitzsteuer richten, z.b. auf Rügen? Wie hoch würde sie bei ca. 500qm und orstüblichem Pachtzins ausfallen? Achso, auf dem Grundstück befindet sich seit Anfang an ein massives Ferienhaus.
Servus,
die Zweitwohnsitzsteuer ist Gemeindesache.
Wie es sich damit z.B. in Sellin verhält, steht hier: http://www.amt-moenchgut.de/ris/instanz_15/belege/45_satzung_000004.pdf
In anderen Gemeinden auf Rügen gibt es andere Satzungen.
Schöne Grüße
MM