Wonach werden Einigungsgebühren berechnet ?

Wonach wird die Einigungsgebühr denn berechnet ?
Nach der Geschäftsgebür oder dem Gegenstandswert ?

Hier wird es sehr schön erklärt: http://www.rvgo.de/7-0-Einigungsgebuehr-Rechtsanwalt…

Grüße
EP

Maßgeblich ist der Betrag, über den man sich geeinigt hat.

Beispiel: A will von B 1.000 Euro. Man einigt sich schließlich auf 500 Euro. Dann hat man sich über 1.000 Euro verglichen, und das ist dann insoweit der Gegenstandswert. Die Geschäftsgebühr ist doch selbst nur eine Gebühr, wie ja auch die Einigungsgebühr.