Woran erkennt man ein Patent?

Woher weiss man bei einem Produkt ob man es einfach nachbauen darf oder ob es durch ein Patent geschützt ist?

Woher weiss man bei einem Produkt ob man es einfach nachbauen
darf oder ob es durch ein Patent geschützt ist?

Normalerweise ist das Produkt durch eine „Pat.Pending“ Aufschrift gekennzeichnet. Das kann auf dem Produkt selbst oder in Begleitmedien wie Brochuren und/oder Webseiten stehen. Es ist auch moeglich, einen Patentanwalt zu beauftragen eine Recherche zu betreiben. Es gibt auch Institutionen, die sich um solche Belange kuemmern. Hier ist es moeglich, Recherche zu betreiben.

Patentinformationszentrum Darmstadt
http://www.main-piz.de/

Deutsche Patent und Markenamt
http://www.dpma.de/

Woher weiss man bei einem Produkt ob man es einfach nachbauen
darf oder ob es durch ein Patent geschützt ist?

Eine große Schwachstelle im Gesetz: nur über Recherchen. Und die sind praktisch uferlos.

Also vielleicht besser: einfach den Produzenten/Händler anschreiben, der wird dann selbst Auskunft geben.

Woher weiss man bei einem Produkt ob man es einfach nachbauen
darf oder ob es durch ein Patent geschützt ist?

Sorry. Da kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo Dude2010,
ein Produkt sollte generell nicht „einfach nachgebaut“ werden, wenn der Nachbau kommerziell benutzt oder insbesondere verkauft werden soll.
Ein Produkt oder nur ein bestimmter Teil des Produktes kann mittels Gebrauchsmuster oder Patent (inkl. bestimmter Verwendung des Produktes) geschützt sein. Auch die Form/Gestalt, das Design des Produktes oder der Verpackung kann zusätzlich geschützt sein oder als „dreidimensionale Marke“ bzw. Bildmarke geschützt sein. Weiterhin könnte dem Hersteller des „Originals“ ergänzender Leistungsschutz zustehen.
Häufig wird das Produkt mit dem gewerblichen Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster, Marke und/oder Geschmacksmuster) beworben. Ist dies nicht der Fall, bleibt nur die aufwendige Überprüfung aller einschlägigen deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Marken- und Geschmacksmusterregister einschließlich der aktuellen Rechtsstandsauskünfte einzuholen.
Doch Vorsicht! Es gibt auch das sogenannte „unregistrierte“ Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches Schutz vor unberechtigter Nachahmung eines eigentümlichen Musters für drei Jahre ab erster Veröffentlichung gewährt.
Sowohl die fundierte Recherche solcher Schutzrechte als auch die Prüfung der Schutzvoraussetzungen für ein „unregistriertes“ Geschmacksmuster sollten einem Patentanwalt übertragen werden.
Gruß patmade

die Frage kann ich nicht beantworten, weilich es auch nicht weiss

Woher weiss man bei einem Produkt ob man es einfach nachbauen
darf oder ob es durch ein Patent geschützt ist?