Woran scheitert denn nun die Beweislastumkehr bei OK?

Hi,

ich nehme mal die aktuelle Razzia in Berlin als Anlass um eine Antwort auf folgende Frage zu finden. Sie gilt aber stellvertretend auch für alle anderen Gruppierungen innerhalb der organisierten Kriminalität (OK):

Aus einem Artikel in der Welt (vor der Razzia) wo ein Oberstaatsanwalt sagt:

„Der Gesetzgeber lässt uns an dieser Stelle aber im Stich. Finden wir beispielsweise in der Wohnung eines Beschuldigten 150.000 Euro, obwohl er als Hartz-IV-Empfänger ein Legaleinkommen von weniger als 1000 Euro hat, müssen wir ihm nachweisen, dass die Summen aus kriminellen Geschäften stammen. Wir brauchen die Beweislastumkehr, es müsste genau andersherum laufen.“

Woran scheitert es bei uns? Italien ist da m.W. nach schon einen Schritt weiter (-> Mafia) und dort müsste in so einem Fall ein Beschuldigter beweisen dass das Geld nicht aus illegalen Geschäften stammt.

Gruss
K

Die Unschuldsvermutung ist ein Grundprimzip des Rechtstaates und damit der Demokratie. Auch wenn es lästig ist. Dass die Italiener das mit dem Rechtstaat und Demokratioe nicht so eng sehen, wundert mich nicht.

Dem HartzIV-Empfänger mit den 150.000 Euro kann man allerhand beweisbares vorwerfen: Sozialhilfebetrug z.B. Aber wenn man ihm vorwerfen will, dass das Geld aus einer kriminellen Handlung stammt, muss man das eben beweisen. Und das ist auch gut so.

Ich kenne jemand, der hat vor 40 Jahren von seinem Vater Goldmünzen geschenkt bekommen. Die besitzt er heute noch. Wie soll er da bitte beweisen, dass die nicht aus einem kriminellen Geschäft stammen? Das finde ich eine Zumutung. Solange ich nichts strafbares getan habe, sollte mich kein Gericht verurteilen können.

Gruß,
Max

beweislastumkehrung ist echt ne tolle sache.

soll ich dich mal wegen organisierter kriminalität anzeigen?

Danke für euren bisherigen Input. Wenn diese Beweislastumkehr im Bereich der OK so dermassen rechtswidrig und undemokratisch ist, gehört dann nicht ein Oberstaatsanwalt gefeuert der sowas fordert? Der ist doch dann nicht mehr tragbar für unseren Rechtsstaat.

„Bislang müssten die Ermittler einem Beschuldigten nachweisen, dass
größere Geldsummen aus kriminellen Geschäften stammten. „Es müsste genau
anders herum laufen“, sagte Kamstra: „Wir brauchen die Beweislastumkehr.““

der antwort von max ist eigentlich nichts hinzuzufügen, sonst hätte ich das schon geschrieben. aber wenn du es expressis verbis brauchst, bitteschön:

ein oberstaatsanwalt, der nicht einmal die allerprimitivsten grundlagen unseres rechtssystems kennt, ist für unseren staat nicht tragbar. der darf gern dahin gehen, wo der pfeffer wächst.

mfg
arcanvm

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Mal ne blöde Frage: Es gibt in Deutschland keine Beweislastumkehr? Und die Demokratie wäre in Gefahr, wenn es diese in speziellen Fällen geben würde?

aber sicher doch. die bekannteste ist die bei der sachmangelhaftung.
und natürlich hat das dort genau wie beim hier besprochenen fall übehaupt nichts mit der unschuldsvermutung zu tun.

aber lass sie nur reden. ist halt ein fernes echo vom stammtisch.

was genau hat die unschuldsvermutung mit der beweislastumkehr beim aufgefundenen geld zu tun?

genau: gar nichts.

genau: gar nichts.

Genau: Alles eigentlich.

Weil man unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Beweislastumkehr heißt: Man ist schuldig, wenn man nicht das Gegenteil beweist.

Jemanden zu verurteilen, wenn er nicht beweisen kann, dass er das Geld auf legalem Weg erworben ahrt, ist genau das: die Aufhebung der Unschuldsvermutung.

M.

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Sachmangelhaftung ist Zivilrecht. Nicht Strafrecht.

hier geht es aber um das geld eines schuldigen, nicht um die schuld eines unschuldigen.

du solltest schon genauer hinschauen.

nachweis von kapitalherkunft auch.

btw., wie das beim finanzamt funktioniert ist dir völlig unbekannt?

Spielt doch jetzt keine Rolle. Entweder es gibt sie oder es gibt sie nicht. Und wenn es sie gibt, dann ist Deutschland nicht nur keine Rechtstaat sondern auch keine Demokratie. Mir liegt jetzt noch die Frage auf der Zunge, warum es in einer Demokratie keine Beweislastumkehr geben kann bzw. worum es sch dann handelt, wenn es diese gibt. Kann doch ganz demokratisch von demokrataisch gewählten Abgeordneten so in ein Gesetz geschrieben werden?
Da eine Demokratie nicht vom Himmel fällt, muss sie auch verteitigt werden können. Und wahrscheinlich müssen da auch mal Interessen abgewogen werden. Ich sehe den Rechtsstaat nicht in Gefahr, wenn jemand mit 100.000 € unterm Kopfkissen und jahrzehntelangem Sozialhilfebezug mal erzählen muss, wo es herkommt.
Kann er doch geschenkt, geerbt, gefunden und vergessen haben es anzugeben. Alles gut. Bei 15 Millionen € in einer Briefkastenfirma in Irgendwo klappt das mit dem gefunden natürlich nicht mehr so einfach. Aber da kann man sich auch einen Anwalt leisten, der sich etwas einfallen lässt, und das ja auch nicht erst, wenn die Ermittler vor der Tür stehen. Wenn alles legal gelaufen ist, ist es ja ohnehin kein Problem.
Keine Ahnung, wie man z.B. der organisierten Kriminalität sonst beikommen will. Abhören darf man sie nicht, wenn sie sich im Schlafzimmer unterhalten. Beamte einschleusen, die ggf. auch mal ein paar Straftaten begehen müssen, um anerkannt zu werden, ist auch nicht erlaubt. Ich denke, dass da auch der Staat nicht dem Unrecht weichen muss. Es wird darauf ankommen, wie man die Grenzen definiert und wie derjenige, dem etwas unterstellt wird, sich entlasten kann bzw. wie die Richter sowas werten. Die Demokratie ist deswegen nicht in Gefahr. Gefahr droht ihr aber durchaus von der organisierten Kriminalität. Da wird man irgendwie einen Ausgleich zwischen den Interessen der organisierten Kriminalität und dem Rest der Bevölkerung finden müssen.

Grüße

Gestern kam in den Nachrichten dass die Politik nun im Bereich der OK über eine Einführung der Beweislastumkehr nachdenken will wenn klar ist dass sich diese Person in diesen Kreisen aufhält und/oder schon durch andere OK-typische Straftaten aufgefallen ist.

Den Untergang der Demokratie läutet das für mich auch nicht unbedingt ein…

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… eines Beschuldigten.

Vielleicht solltest Du genauer hinschauen?

bei einem BEschuldigten gibt es keinerlei handhabe für irgendwas. erst nach dem beweis der OK, vorher kann er nicht unter ein entsprechendes gesetz fallen. vielleicht mal logik näher prüfen?

bei einem BEschuldigten gibt es keinerlei handhabe für irgendwas. erst
nach dem beweis der OK, vorher kann er nicht unter ein entsprechendes
gesetz fallen.

Sag ich ja die ganze Zeit.