Worauf soll ich achten bevor ich eine Seite ins Netz stellen? Was sind die typischen Fehler? Muss ich Copyrights angeben?
VIELEN DANK !
Worauf soll ich achten bevor ich eine Seite ins Netz stellen?
Sie danach selbst testen, ob alles funktioniert und alls Graphiken kommen. Daher auf einem anderen PC als auf dem, auf dem es erstellt wurde. Und natürlich mit den gängigen Browsern:
- Firefox
- Opera
- Saarfari
- Chrome
- Indernetz-Explodierer
- Lynx (wg. Suchtmaschinen-Tauglichkeit)
- Konqueror
- …
Das übliche halt:
- keine Beleidigungen
- keine Kinderpornographie
- keine fremden Inhalte (Bilder, Texte) außer es gib eine ausdrückliche Freigabe
Muss ich Copyrights angeben?
In DE nicht, hier gibt es das Urheberrecht. Dennoch ist es nett, fremde Inhalte als solche zu kennzeichnen und Ross wie auch Reiter zu nennen.
Gruß
Stefan
Okay danke , das habe ich schon alles getestet.
Ich habe dieses bild auf meiner Seite verwendet.
http://okulweb.meb.gov.tr/38/11/964136/okulumuz/papi….
Ich finde das ist ein sehr einfaches Bild und glaube ich darf es auf meiner Seite benutzen. Was denkst du davon?
Nun ja
Okay danke , das habe ich schon alles getestet.
Ich habe dieses bild auf meiner Seite verwendet.
http://okulweb.meb.gov.tr/38/11/964136/okulumuz/papi….
Service Unavailable
Ich finde das ist ein sehr einfaches Bild und glaube ich darf
es auf meiner Seite benutzen. Was denkst du davon?
Obwohl das deutsche Urheberrecht eigentlich eine gewisse Schöpfungshöhe = kreative Leistung vorraussetzt, ist diese Hürde so niedrig, dass man getrost davon ausgehen kann, dass auch auf diesem Bild das Urheberrecht Anwendung findet. D.h. vorher abklären.
Gruß
Stefan
Mit vorher abklären meinst du , die Seite anschreiben ?
Und um das urhaberecht bitten? In welcher Form kriege ich das einverständniss?
Die Seite die ich anschreiben musst ist die die bei Dem Bild Angezeigt wird , richtig?
Hier z.B:http://www.google.de/imgres?imgurl=http://web.mac.co…
ist es die : http://web.mac.com/anahum/iWeb/The%20Forgotten%20Jew…
Hallo!
Obwohl das deutsche Urheberrecht eigentlich eine gewisse
Schöpfungshöhe = kreative Leistung vorraussetzt
Für die Anerkennung als Lichtbildwerk. Aber auch normale Lichtbilder sind geschützt.
§ 72 UrHG
Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
Unterschiedlich sind lediglich die Schutzfristen.
dass man getrost davon ausgehen kann, dass
auch auf diesem Bild das Urheberrecht Anwendung findet.
Nicht nur getrost, sondern mit Sicherheit, denn das steht im Gesetz.
Gruß,
Max
Hallo!
Die Seite die ich anschreiben musst ist die die bei Dem Bild
Angezeigt wird , richtig?
Du brauchste die Einwilligung des Urwebers, egal, wer das ist.
Lg,
M.
Hallo Stefan!
Ich muss mich mal wieder als Dummie outen und hoffe, man kann mir da eine (für mich nachvollziehbare) Erklärung weiterhelfen:
Was hat der Browser
- Lynx (wg. Suchtmaschinen-Tauglichkeit)
mit Suchmaschinen-Tauglichkeit zu tun ?
Neugierige Grüße und Dankeschön im Voraus
Michael Vogl
Wo kriege ich sie her?
Was hat der Browser
- Lynx (wg. Suchtmaschinen-Tauglichkeit)
mit Suchmaschinen-Tauglichkeit zu tun ?
Wenn du eine Seite komplett mit Lynx (nur-text-Browser) benutzen kannst, ist sie auch Suchtmaschinen-tauglich. Inhalte, die du in Lynx nicht sieht, sieht auch eine Suchtmaschine nicht (von manchen PDFs) abgesehen.
Gruß
Stefan
Aha. Okay. Danke 
LG
Michael Vogl
Und um das urhaberecht bitten? In welcher Form kriege ich das
einverständniss?
eine Lizenz für die Verwendung dieses Bildes ist bei Fotolia erwerbbar (http://de.fotolia.com/id/24212562). Den Euro würde ich an Deiner Stelle investieren.
Gruß
Yasmin
Jop , das habe ihc schon gesehen =)
Werde ich auch machen .