Liebe/-r Experte/-in,
wir verkaufen diesen Monat unsere Wohnung an den Mieter, der auch den Notar stellt. Sicherlich wird der Notar den Kaufvertrag eher zu Gunsten des Mieters vorformulieren.
Worauf wäre denn von unserer Seite zu achten bzw. was sollte möglichst enthalten bzw. nicht enthalten sein ( Gewährleistung ? / Übergang von Nutzen und Lasten etc.)
Wir sind leider völlige Laien auf dem Gebiet …
Über eine Antwort freut sich in München
swadesch