Worauf bei Wohnungsabnahme achten?

Hallo,

mal angenommen ein Mieter kündigt fristgerecht seine Wohnung. Der Mieter hat bei Einzug renoviert und braucht dies nun nicht nochmal zu tun, so ist es vereinbart.
Worauf hat der Vermieter bei der Wohnungsabnahme zu achten?
Was ist wichtig?
Wann wäre dafür der richtige Zeitpunkt.
Was müßte ein Mieter, trotzdem er nicht renovieren muß wieder in Ordnung bringen?
Vielen Dank für Informationen
Memale

Der Mieter hat bei Einzug renoviert und braucht dies nun nicht nochmal zu tun, so ist es vereinbart.

Dann entfällt also das Thema Schönheitsreparaturen/Renovierung

Was müßte ein Mieter, trotzdem er nicht renovieren muß wieder in Ordnung bringen?

Beseitigung von/Ersatz für … fehlendes Vermietereigentum/fehlende Teile sowie „nichtvertragsgemäße Verschlechterungen“ = übermäßige Abnutzung, Beschädigung
> §§ 546 und 538, 823 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/538.html

Worauf hat der Vermieter bei der Wohnungsabnahme zu achten?
Was ist wichtig?

Vielleicht hier eine Grundinfo
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Wann wäre dafür der richtige Zeitpunkt.

Gerade wenn direkt im Anschluss weitervermietet werden soll (aber auch grundsätzlich), empfiehlt es sich, ca. 4 Wochen vor Mietende eine gemeinsame Begehung zu machen und darüber zu reden was bis zur Rückgabe noch von wem zu machen ist, ob alles funktionsfähig ist oder z.B. auch ob vermieterseits irgendein Reparaturbedarf besteht.
Dabei kann man auch gleich den weiteren Ablauf besprechen und den eigentlichen Rückgabetermin vereinbaren.