Liebe/-r Experte/-in,
meine Geschwister und ich sind Erben einer kleinen Wohnung, die unsere im Dezember 2009 verstorbene Mutter hinterläßt.
Keiner von uns Erben hat die Erbschaft ausgeschlagen und nach 6 Wochen läuft diese Frist ohnehin aus.
Wir Erben konnten bisher noch keine Erbauseinandersetzung erreichen, weil zwei meiner Geschwister alte Ansprüche in Verbindung mit unseren Eltern gegeneinander aufrechnen.
Ungeachtet dessen besteht bei allen Erben das gemeinsame Interesse die Wohnung zu verkaufen, weil:
- niemand die Wohnung selbst nutzen kann
- alle Erben in anderen Bundesländern wohnen als der
Ort, in dem die Wohnung liegt.
Meine Fragen:
-
Bis wann müssen die Eigentumsrechte im Grundbuch
bereinigt werden und wie sollen die Eigentumsrechte
im Grundbuch deklariert werden, wenn zwei Geschwist-
er keine Einigung hinsichtlich des jeweils zuge-
tandenen Erbanteils an der Wohnung erreicht haben? -
Welche Besonderheiten oder Probleme bestehen beim
Wohnungsverkauf dadurch, dass die Immobilie vermietet
ist? -
Was ist bei dieser Konstellation noch erwähnenswert?
Vielen Dank
Biala