Worauf ist zu achten bei Erbauseinandersetzung von Immobilienerbe?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Geschwister und ich sind Erben einer kleinen Wohnung, die unsere im Dezember 2009 verstorbene Mutter hinterläßt.

Keiner von uns Erben hat die Erbschaft ausgeschlagen und nach 6 Wochen läuft diese Frist ohnehin aus.

Wir Erben konnten bisher noch keine Erbauseinandersetzung erreichen, weil zwei meiner Geschwister alte Ansprüche in Verbindung mit unseren Eltern gegeneinander aufrechnen.

Ungeachtet dessen besteht bei allen Erben das gemeinsame Interesse die Wohnung zu verkaufen, weil:

  1. niemand die Wohnung selbst nutzen kann
  2. alle Erben in anderen Bundesländern wohnen als der
    Ort, in dem die Wohnung liegt.

Meine Fragen:

  1. Bis wann müssen die Eigentumsrechte im Grundbuch
    bereinigt werden und wie sollen die Eigentumsrechte
    im Grundbuch deklariert werden, wenn zwei Geschwist-
    er keine Einigung hinsichtlich des jeweils zuge-
    tandenen Erbanteils an der Wohnung erreicht haben?

  2. Welche Besonderheiten oder Probleme bestehen beim
    Wohnungsverkauf dadurch, dass die Immobilie vermietet
    ist?

  3. Was ist bei dieser Konstellation noch erwähnenswert?

Vielen Dank

Biala

Hallo Biala,

zu 1.
die grundbuchliche Eintragung hat Zeit.
Ihr müßt erst eine Einigung hinsichtlich der Eigentumsanteile erzielen.

zu. 2.
eine vermietete Eigentumswohnung wird nach dem Ertragswert verkauft. Das heißt zwischen der 12- und 20fachen netto Jahresmiete. Je nach Lage und Güte der Ausstattung sowie der Größe. Eine mietfreie Wohnung lässt sich immer besser verkaufen.

zu. 3.
so Vieles. ich kann euch gerne telefonisch Auskunft geben. 0151-51268269 und 0211-585890 (Büro)

Alles Gute

Igor