Worauf muß ich achten bei Zahnzusatz Implantate?

Hatte vor 3 Jahren einen Unfall und habe dabei einen Backenzahn verloren. Jetzt stellt sich die Frage ob ich eine Zusatzversicherung abschließen soll, da mich die Lücke etwas stört.Ich habe schon mal überlegt ein Implantat einsetzen zu lassen.

Hallo,
Das wird leider nix, denn :
Alle mir bekannten Versicherungen schließen Lücken, die schon bei Vertragsabschluss bestanden vom Vertrag aus.

Grüße Christian

Hallo Milchzaehnchen,

unserem Sohn fehlen neben allen Weisheitszähnen auch noch drei weitere Zähne, die ebenfalls nicht " angelegt" sind.
Wir haben alle Versicherungen abgeklappert und sind dann auf die Allianz gestoßen. Diese versichert auch „Zahnlücken“ mit einem Zusatzbeitrag pro Zahn zum normalen Beitrag.

LG
Sabine

Tagchen,

wenn diese Zähne nicht angelegt sind, dann gilt da eine Sonderregelung mal bei der Krankenkasse erkundigen, die übernehmen in Nichtanlagefällen mehr wie nur den Festzuschuss.

Gruß

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Hallo Lucia,

bei der KK haben wir nachgefragt. Die zahlen nicht bei mehreren fehlenden Zähnen. Leider :frowning:

Danke trotzdem
Sabine

Hallo Lucia,
Das ist mir ja ganz neu, kann man das irgendwo nachlesen? In unserer Vertragsmappt steht dazu jedenfalls nix

Grüße christian

Morgen,

§ 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V

Text des § 28 SGB V ab 01.01.2005:

Und dann hier nochmal, der Buchstabe C .

http://www.agz-rnk.de/agz/content/3/3_4/3_4_6/3_4_6_…

Einen KV über GOZ kompletten Leistungen (Implantologie + Begleitleistungen und ZE) erstellen damit den Pat. zur Kasse schicken und die Kasse beauftragt dann einen Gutachter wo der Pat. hin soll.

Nach Begutachtung entscheidet dann die KK was und wie viel die übernehmen, in den meisten Fällen wird schon alles von der KK getragen aber es ist auch eine Ermessenssache der KK ob die den Steigerungsfaktor über 2,3 komplett übernehmen.

Gruß

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Nice try
schöne Schleichwerbung!

Hallo Lucie,

wenn man sich die Stellungnahme der KZVB dazu durchliest, wird man aber schnell darauf kommen, dass diese Ausnahme nicht zutrifft :smile:

LG Kathi

Hallo Lucie,

Tag,

wenn man sich die Stellungnahme der KZVB dazu durchliest,
wird man aber schnell darauf kommen, dass diese Ausnahme nicht
zutrifft :smile:

Nö auf diesen Fall nicht, aber es gibt eben diese Sonderregellug,beim TH ist das nicht der Fall, aber ich weiß nicht wie viele Zähne bei Bini…ihrem Kind in welchem Kiefer nicht angelegt sind. Da es ja je Kiefer zu beurteilen ist.
Gruß

LG Kathi

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HI Lucie,

es waren drei nicht angelegte Zähne. Nach der allgemeinen Mathematik ist die Mehrzahl der Zähne dann schon vorhanden, oder? :smile:

LG Kathi

Tag Kathi,

ja klar, hatte die Zahl aber nich im Kopf …egal…

Gruß LUCIA