Hallo zusammen. Welches Einkommen wird zur Berechnung eines Tagessatzes vor einem Gericht zu Grunde gelegt, das Einkommen zum Zeitpunkt der Tat oder das Einkommen zum Zeitpunkt der Verhandlung? Vielen Dank!
Ihre Frage fällt nicht in mein Fachgebiet / fragen Sie einen Anwalt.
MfG
Walter Dettinger
sorry, da kann ich dir nicht weiter helfen.
gruß melanie
Hallo. Das weiß ich leider nicht.
Mein Tipp:
direkt beim Gericht nachfragen. Die geben sicher die richtige Auskunft.
Gruß - Helena