Woraus ergibt sich, dass bei Werbungskosten unter dem Pauschbetrag iSv 9a EStG nur der Pauschbetrag gilt?

§ 9aEStG sagt nur, dass der Werbekostenpauschbetrag iHv 1000 Euro angesetzt wird, wenn nicht höhere Werbungskosten angefallen sind. Er sagt nichts darüber, wie im umgekehrten Fall verfahren werden soll: Der Pauschbetrag könnte neben oder anstelle der (geringeren) Werbungskosten anfallen. Das müsste daher eigentlich gesetzlich geregelt sein. Nur wo?

Servus,

lies nochmal, was der § 9a EStG sagt - das hast Du falsch wiedergegeben:

Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:

1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b: ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;

Und jetzt versuchst Du zu verstehen, was da steht.

Und jetzt schreibst Du Dir nochmal mit eigenen Worten hin, welche eindeutigen und vollkommen ausreichend bestimmten Regelungen da getroffen sind für den Fall, dass

a) Werbungskosten in Höhe von weniger als 1 000 € angefallen sind
b) Werbungskosten in Höhe von 1 000 € angefallen sind
c) Werbungskosten in Höhe von mehr als 1 000 € angefallen sind, aber nicht nachgewiesen wurden
d) Werbungskosten in Höhe von mehr als 1 000 € angefallen sind und nachgewiesen wurden.

So, und jetzt beschreibe mal den Fall, der nicht unter a) bis d) erfasst ist und für den angeblich eine gesetzliche Regelung fehlt.

Mal schauen, ob da was kommt.

Schöne Grüße

MM

Da kommt nichts mehr.

§ 9a EStG sagt dem FA vereinfacht: Wenn keine Werbungskosten über 1000 € nachgewiesen sind, dann ziehe einen Pauschbetrag iHv 1000 € für die Werbungskosten ab. Es scheint ungeregelt, was das für die tatsächlichen Werbungskosten bedeuten soll: sollen die neben dem Pauschbetrag weiter/zusätzlich abziehbar sein oder mit dem Pauschbetragsabzug verfallen? Rein gefühlsmäßig wohl Zweites, aber es könnte sich bei dem Pauschbetrag auch um eine allgemeine Steuererleicherung handeln, welche neben den tatsächlichen Werbungskosten steht.

Was bedeutet denn Deiner Meinung nach dieses wenn nicht ?

das bedeutet nämlich entweder oder

Entweder Pauschalbetrag ohne Nachweis, dann gibt’s aber eben nur 1000 € Abzug

oder man weist nach man hätte mehr als 1000 € Aufwendungen.Dann wird einem auch das Mehr angerechnet.

[/quote]

Nein.

Der Teilsatz: „Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte (…) abzuziehen“ heißt nichts anderes, als dass die genannten Beträge für Werbungskosten abzuziehen sind. Genau wie es da steht, und eben nicht „Für Werbungskosten sind (…) die folgenden Pauschbeträge und auch noch alles mögliche andere, das dem StPfl in den Sinn kommt, abzuziehen“.

Et voilà.

Schöne Grüße

MM

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