Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal zwei Fragen bzgl. der Haftung einer GmbH? Erstreckt sich diese auch auf die ausgegebenen GmbH-Anteile oder ist diese Aussage falsch? Wie sieht es mit Gewinn- und Kapitalrücklagen aus? Erstreckt sie sich auch hierauf? Oder kann sich eine Haftung nur auf Vermögenswerte der Aktivseite beziehen? Aber GmbH- anteile und Gewinn- und Kaptialrücklagen gehören doch auch zum Gesellschaftsvermögen oder nicht? Vielen Dank für Aufklärung.
Jenni