Work & Travel und Kindergeld. Geht das?

Hat jemand bereits Erfahrungen zum Tehma Fortzahlung Kindergeld während eines Auslandsjahres (work & travel)?
Meine Tochter wird demnächst für 1 Jahr nach Australien gehen. Sie ist gerade 18 geworden und da sie zur Zeit noch das Gymnasium besucht, erhalten wir noch bis zum geplanten Abitur (Juni 2014) Kindergeld.
Ich hatte irgendwo gehört oder gelesen, dass es u.U. auch während eines Auslandsjahres, wie es meine Große vor hat, Kindergeld geben könnte.

Vielen Dank für jeglichen sachdienlichen Hinweis.

Solange die Schule eine Schulbescheinigung ausstellt, sollte das kein Problem sein. Sie ist weiterhin in Deutschland gemeldet und hat hier ihren festen Wohnsitz. Genauere Auskunft kann natürlich die auszahlende Behörde erteilen.

Falsch gelesen, sorry. Wenn sie dieses Jahr beendet, und danach work@travel macht gestaltet sich das komplizierter. Sie muss in Ausbildung sein, dass es noch Kindergeld gibt, das heißt Schule, Uni oder Ausbildung.

Wer googlen kann findet dies und muß sich nicht auf Quellen, deren Zuverlässigkeit man nicht kennt, verlassen: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/i…

Hallo,

das Problem betrifft auch die Krankenversicherung. Die versichert das Kind nur bei den Eltern mit, wenn es noch in der Ausbildung ist. Dürfte beim Kindergeld ähnlich sein.

Mein Tip wäre eine Einschreibung an einer Uni für ein Fach (am besten ein Unbeliebtes), dass keine zwingenden Leistungsnachweise vor dem Ende des 2. Semesters vorsieht.
Wechseln kann man immer noch, nur Baföganträge könnten dadurch erschwert werden - weiß nicht, wie das heute gehandhabt wird.

Gruß, Paran

Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Letzten Endes ist das wohl doch nur für den Einzelfall und mit der zuständigen Behörde zu klären.

Herzlichen Dank!
Der Link ist auf alle Fälle erst einmal hilfreich gewesen…
Das Überfliegen der Regelungen nach Beendigung der Schule bzw. mit Vollendung des 18.LJ war auf alle Fälle erst einmal interessant und wissenswert. Leider geht es aber nicht direkt auf unsere Problematik ein (obwohl dies ja wohl heute schon längst kein Einzelfall mehr sein dürfte).
Ich werde mich wohl doch noch an die zuständige Kasse wenden!

Nochmals vielen Dank und alles Gute!

Das mit der Krankenversicherung ist bekannt und wird selbstverständlich für das Auslandsjahr entsprechend geregelt. Aber sich jetzt bereits an einer Uni einzuschreiben halte ich ehrlich gesagt nicht für den geeigneten Weg.
Trotzdem dankeschön und alles Gute!

Moin,

da deine Tochter im Ausland offensichtlich keine der unter Punkt 4 genannten Voraussetzungen erfüllt, dürfte wohl kein Kindergeldanspruch bestehen.

Gruß

TET