Work & Travel-Visum Kanada

Hallo!

Vielleicht gibt es hier jemanden, der sich ein bißchen mit den kanadischen Einwanderungsbedienungen auskennt. Ich stelle diese Frage hier, da es sehr schwierig ist, Fragen von der kanadischen Botschaft beantwortet zu bekommen und ich meine Frage(n) nicht auf der offiziellen Homepage beantwortet finde.

Ich habe für das Jahr 2009 ein Work & Travel-Visum beantragt (dies gilt 12 Monate, aber nur innerhalb 2009?). Aus persönlichen Gründen konnte ich mit diesem Visum bisher noch nicht nach Kanada einreisen. Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich in den nächsten 2-3 Monaten mit diesem Visum nach Kanada einreise, kann ich dann trotzdem 12 Monate am Stück dort bleiben oder nur noch bis Ende des Jahres 2009? Und wenn das Visum NUR für das Jahr 2009 gültig ist: Kann ich dieses Visum nicht verwenden und für das Jahr 2010 ein neues beantragen oder darf man das nicht?

Danke vielmals im Voraus.

Evita

Hallo Evita,

Wenn ich in den nächsten 2-3 Monaten mit diesem Visum nach
Kanada einreise, kann ich dann trotzdem 12 Monate am Stück
dort bleiben oder nur noch bis Ende des Jahres 2009?

Das findest du alles auf Deutsch auf der Seite der Kanadischen Botschaft in D:
http://www.canadainternational.gc.ca/germany-allemag…

_"Ihre Arbeitserlaubnis ist ab der Einreise nach Kanada für bis zu 12 Monaten gültig.

Sie können bis zum Ende des Kalenderjahres, für welches Ihr Antrag durch die Botschaft von Kanada in Berlin genehmigt wurde, nach Kanada einreisen und Ihr YMP “Work & Travel” beginnen, z.B. bis Ende 2009 für erfolgreiche Antragsteller unter dem YMP 2009."_

Soll heißen, dass du in 2009 einreisen musst und ab Einreisetag 12 Monate bleiben kannst (bis in 2010 hinein).

Kann ich dieses Visum nicht verwenden und für das Jahr 2010 ein neues
beantragen oder darf man das nicht?

Das steht in deren FAQs:
http://www.canadainternational.gc.ca/germany-allemag…

„8. Kann ich mich für dasselbe Programm noch einmal bewerben, wenn ich meine Arbeitserlaubnis nicht benutze?
Ja, das ist möglich. Der nicht benutze Letter of Introduction muss dem neuen Antrag unbedingt beiliegen. Die Gebühr kann allerdings nicht erstattet werden und muss erneut bezahlt werden.“

Ich stelle diese Frage hier, da es sehr schwierig ist, Fragen von der
kanadischen Botschaft beantwortet zu bekommen und ich meine
Frage(n) nicht auf der offiziellen Homepage beantwortet finde.

Hast du deren Seite wirklich besucht? :wink:

Ist dein Antrag schon bewilligt? Gibt ja nun keine mehr für 2009.

Ich wünsch dir viel Spaß und Erfolg
…und halt die Ohren steif!

Gruß
Chris

Hallo Chris,

ok, da stand ich wirklich auf dem Schlauch!!!

DANKE! :smile: Jetzt ist alles klar und es kann 2009 noch losgehen (Hab das Visum schon).

Nochmals Danke und LG, Evita