eine Frage an die Experten, bin mal gespannt was raus kommt.
Angenommen ein Veranstalter plant einen Workshop mit einer bestimmten Person A. Nun verstirbt die Person aber 1 Monat vor der Veranstaltung. Der Veranstalter / Organisator des Workshops sucht nun eine gleichwertige (von den Qualifikationen her, weniger vom Namen) Ersatz und findet diesen auch. Der Workshop wird also durchgeführt. Über die Änderung des Workshopsleiter werden alle Teilnehmer im voraus informiert.
Kann man sich nun von den Workshop abmelden mit der Begründung, der andere Workshopleiter gefällt einem nicht, bzw nur bei Person A wäre man gekommen. Und ist der Veranstalter dann berechtigt, die Bearbeitungsgebühr die auf allen An,eldungen stand einzubehalten.
Kann man sich nun von den Workshop abmelden mit der
Begründung, der andere Workshopleiter gefällt einem nicht, bzw
nur bei Person A wäre man gekommen. Und ist der Veranstalter
dann berechtigt, die Bearbeitungsgebühr die auf allen
An,eldungen stand einzubehalten.
Ich würde sagen, es kommt auf das Thema des Workshops an.
Wenn er speziell auf die Person zugeschnitten ist („Häkeln, Kochen, Zielefindung mit Rudolf Schmidt“), dann würde ich hier schon eine inhaltliche völlige Neuausrichtung bei einem anderen Kursleiter sehen, der evtl. eine Kündigung/Abmeldung erlaubt.
Es handelte sich um einen Gospelworkshop. Der ursprüngliche Leiter war der Leiter / Sänger der Golden Gospel Sänger und als Ersatz wurde der musikalische Direktor der Golden Gospel Sängers verpflichtet.
Denke da kann man von gleichwertig reden. Mich würde halt mal rein rechtlich interessieren.
HAllo, ich denke mal man kann hier respektieren, dass der Fastteilnehmer evtl Fan von speziell A ist und damit der Ersatzmann für ihn nicht gleichwertig ist. wer mit Latoya Jackson singen lernen will, will nicht unbedingt Janet Jackson als Ersatz, selbst Michael Jackson zu engagieren hilft da nicht.
Also die Abmeldung dürfte da schon berechtigt sein.
Ob aber die Bearbeitungsgebühr einbehalten wird, hängt auch von den AGB ab. Nett wäre es, wenn es nicht berechnet werden würde, aber nett ist hier ja nicht unbedingt gefragt, oder?
Gruß Susanne