Workshops & Schulungen – Angabe beim Finanzamt

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir mit ein paar Tipps helfen?

Angenommen, jemand arbeitet als freiberuflicher Texter und Konzepter, beides ist bereits dem Finanzamt ordnungsgemäß gemeldet. Nun überlegt dieser Freiberufler, ob er zwecks Kundengewinnung nicht Workshops, Schulungen und Vorträge zu diesen Themen halten könnte.

Muss der Freiberufler die Tätigkeit der Workshops etc. separat angeben, auch wenn es kostenlose Infoseminare wären? Und wie sähe es bei vergüteten Einkünften aus (der Freiberufler geht davon aus, dass er das dann definitiv melden müsste)?

Vielen Dank und Grüße
sgw

Hallo.

Der Freiberufler hat soweit alles richtig gemacht und liegt auch mit seiner Annahme richtig, dass zusätzliche Einnahmen aus der „Dozententätigeit“ dem FA mitzuteilen wären. Seine Kosten kann er den Einnahmen gegenüberstellen.

Gruß!

Ich hätte da noch etwas…
Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Seine Kosten kann er den Einnahmen gegenüberstellen.

Das ist klar.

Was mir leider immer noch nicht ganz klar geworden ist, ist die Frage, ob der Freiberufler die „Dozententätigkeit“ beim Finanzamt angeben muss, auch wenn es sich um kostenlose Schnupper- oder Info-Seminare handelt.

Viele Grüße
sgw