Worstcase-Szenario beim Ausfall einer RLT-Anlage

Hallo zusammen,

ich muss ein Szenario erstellen, was in einem Gebäude passieren würde, wenn die Lüftungsanlage ausfallen würde und was man dann unternehmen müsste. Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte

Vielen Dank!

Gruß Rastamanitou

Hallo
gehts vielleicht etwas genauer?
Gebäudegröße z. B. Nutzung usw
wäre sehr hilfreich

Hallo Rastamanitou

Was zu tun ist, hängt natürlich von der Gebäudenutzung und der vorhandenen Infrastruktur ab.

Grundsatzfrage: Unter welchen Voraussetzungen kann die RLT-Anlage ausfallen? (Strom, Technik, Redundanz). Wie kann dies in welcher Zeit behoben werden?

Gebäudenutzung:
Gibt es kritische Prozesse, welche ohne RLT-Anlage nicht funktionieren oder zu unerwünschten Resultaten führen? Falls JA, wie können diese Prozesse isoliert werden? Redundanz?
Infrastruktur:
Redundanzanlagen? Fensterlüftung? ‚Produktionsunterbruch‘?

Pete

Der günstigste Fall wäre wenn eine Störmeldung bei der Wartungsfirma auflaufen würde und dann der Notdienst vor der Tür steht denke ich !

In einem konventionellen Gebäude passiert erst einmal gar nichts, ausser, dass die Luftfeuchtigkeit aussergewöhnlich ansteigt. Bei einem Passivgebäude sollte, wie beim Thermushaus ein Warnsignal ertönen, das den Bewohner auf den Fehler am Gebäude aufmerksam macht, um für ausreichende Bedarfslüftung zu sorgen.

Luftige Grüße

Hallo Rasta
Kommt auf die Planung der RLT Anlage an.
Wenn die Maschinen im Dachgeschoß aufgestellt sind kann über den natürlichen Kaminzugeffekt noch eine minimale Lüftung erfolgen.
Bei Ventilation auf gleicher ebene entfällt auch das.
Im Zweifelsfall bleibt immer noch die Fenster stoßlüftung. Mehrmals Täglich 10 Minuten gut Lüften.
Bei Passivhäusern kommt man da nicht drum herum. Gleiches gilt bei Belastung durch Dusche , Kochen wo erfahrungsgemäß viel Wasserdampf anfällt.
und warten bis die Anlage wieder läuft.

-)

Gruß aus BW

Hallo ,
um was für ein Gebäude würde es sich handeln?
Wohngebäude ; Krankenhaus etc ?
wie groß was für eine Anlage soll (virtuell) vorhanden sein.

[email protected]

Mfg
Ludwig

hallo,
das kann man so pauschal nicht beschreiben, hierfür benötigt man viele Informationen über das Gebäude und über die Lüftungstechnik innerhalb dieses Gebäude.

Sorry- da kann ich nicht weiterhelfen.

nG. Haag

Hallo, zudem müsstest du mal angeben,um was für ein gebäude es sich handelt.
bei einem efh zb würde es wohl nichts schaden,außer das es ggf kalt wäre.
bei einer bank oder versicherungsgesellschaft in einem großen gebäude u serverräumen,könnte das schon böse probleme verursachen,man stelle sich vor,das passiert an der frankfurter börse u pc s und verbindungen zu den börsenplätzen würden ausfallen.
oder in einer versuchsanstallt/produktionsstätte,wo eine tempereratur/ Luftfeuchte/co2/co gehalt vorgeben ist,die über die lüftung geregelt wird.

hoffe einen anstoss gegeben haben zu können.

Vielen Dank für die Antwort!

Es handelt sich um ein Museumsgebäude mit ca 6500 m² Nutzfläche und besitzt eine Glasfassade.

Gruß Rasta

Hallo Rastamanitou,

Grundsätzlich stellt sich die Frage, welchen Aufwand man betreiben möchte.

Der einfachste Fall: Die Lüftungsanlage bleibt aus, die Bewohner bemerken es und jetzt muss wieder konventionell mit Fenster gelüftet werden. Ein gutes Haus kann meiner Meinung nach problemlos einen Tag ohne Lüftung auskommen. Es gibt viele, auch neuere Häuser ohne Lüftungsanlage und schlechte Luft kann man nach ein paar Tagen bemerken. Der Komfort ist nun aber futsch.

Das die Lüftungsanlage aus bleibt, kann man aber nicht immer sofort bemerken. Soweit ich weis, gibt es (außer in öffentlichen Gebäuden) keine Gesetzesvorgaben zur Funktionsweise einer Lüftung. Die Energiesparverordnung definiert das auch nicht eindeutig.

Wenn man jetzt wirklich wissen will, ob die Lüftungsanlage noch funktioniert, könnte man vielleicht folgendes einsetzten.

  • Strömungswächter / Druckwächter in der Zuluft
  • Externe Co²- Wächter, z.B. in der Haustechnik
  • Kontaktaustausch zu Haustechnik (Im Fehlerfall wohl nicht immer eindeutig, z.B. ein defekter Lüftermotor wird nicht erkannt)
  • Stromüberwachung der Lüftungsmotoren (Die Motore haben eine andere Stromaufnahme im Fehlerfall)

Man kann diese Frage aber mal hier: http://www.haustechnikdialog.de/ im Forum stellen.

Da dieses Thema mich auch interessiert, wäre ich über eine kurze Rückmeldung dankbar.

Viel Erfolg

Tammo

Hallo rastamanitou,
beim Ausfall der Lüftung (Zu- und Abluft) darf man in einem Laborgebäude nicht mehr arbeiten, da der 8-fache Luftwechsel vorgeschrieben ist.
In einem Bürogebäude kann weitergearbeitet werden, da hier die Frischluft notfalls über das Öffnen der Fenster zugeführt werden kann.
Als notwendige Maßnahme würde ich in beiden Fällen eine unverzügliche Reparatur durchführen.
MfG Andreas