Servus,
Natürlich Logo plus Firmenname, das Logo selbst macht nur bei
wenigen Firmen so viel her, dass es eigenständig stehen kann
und den Kunden etwas sagt.
Ich wüsste nicht, dass die „Wirkung auf den Kunden“ ein Kriterium bei der Bewertung der Eintragungsfähigkeit einer Marke wäre (höchstens wenn es um Verkehrsgeltung etc. geht).
Natürlich muss eine gewisse „Kennzeichnungskraft“ bei einer eintragungsfähigen vorliegen, aber die ist relativ schnell erreicht, wie man z.B. bei Farbmarken sieht.
Ginge es überhaupt, einen Domainnamen (z. B.: Putztuch.de)
schützen zu lassen,
So allgemein beschreibende Ausdrücke lassen sich nicht
schützen. Das geht, wenn überhaupt, dann nur in Verbindung mit
dem Logo als Wort-Bild-Marke.
Auch das ist so nicht ganz richtig, da es immer auch auf die Waren bzw. Dienstleistungen ankommt, für die die Marke eingetragen werden soll.
„Putztuch“ für eine Reinigungsfirma wäre beschreibend und daher nicht schützbar.
„Putztuch“ als Markenname für z.b Sportartikel hingegen möglicherweise schon. Daher kann man das so pauschal nicht sagen.
Abschließend: Wäre das Vorhaben überhaupt sinnvoll, da ja das
Logo ohnehin selbstentworfen und damit urheberrechtlich
geschützt wäre?
Das Urheberrecht ist das eine und bringt für den Markenschutz
nicht viel. Zudem erreichen nur die wenigsten Logo überhaupt
die nötige Schöpfungshöhe und genießen auch den Schutz des
Urheberrechts.
Auch das würde ich so nicht bestätigen wollen. Nach dem Prinzip der „kleinen Münze“ ist Urheberrechtsschutz schon recht schnell, also schon bei geringer Schöpfungshöhe erreicht.
Der wichtige Unterschied ist doch, dass das Urheberrecht nur gegen direkte Nachahmung schützt (= der Andere muss das Werk kennen), wohingegen das Markenrecht auch gegen unabhängige Parallelentwicklungen (= der Andere kennt die Marke nicht) schützt.
Außerdem ist die Beweisführung wer das ältere Recht nun wirklich innehat, bei der Marke aufgrund der Eintragung in das Register deutlich einfacher.
Gruß,
Sax