Wort-Bild-Marke schützen

Liebe Rechtskundige,

angenommen, jemand möchte ein selbst entworfenes Logo für sein Geschäft schützen lassen: Würde man lediglich das Logo oder besser das Logo zusammen mit dem Firmennamen (= Domainname) als Text zusammen schützen lassen?

Ginge es überhaupt, einen Domainnamen (z. B.: Putztuch.de) schützen zu lassen, oder ginge das ohnehin nur i. V. mit einem Logo?

Abschließend: Wäre das Vorhaben überhaupt sinnvoll, da ja das Logo ohnehin selbstentworfen und damit urheberrechtlich geschützt wäre?

Liebe Rechtskundige,

angenommen, jemand möchte ein selbst entworfenes Logo für sein
Geschäft schützen lassen: Würde man lediglich das Logo oder
besser das Logo zusammen mit dem Firmennamen (= Domainname)
als Text zusammen schützen lassen?

das muss man selbst entscheiden, wieweit der schutz gehen soll, wie groß die gefahr von (marken)veröetzungen ist, wieviel geld man ausgeben möchte etc…

Ginge es überhaupt, einen Domainnamen (z. B.: Putztuch.de)
schützen zu lassen, oder ginge das ohnehin nur i. V. mit einem
Logo?

der domainname (second level domain, also nicht das .de/.com) kann als marke geschützt werden, da es sich um eine geschäftbezeichnung handelt, § 5 markeng. umstritten ist dies bei gattungsbezeichnungen (rechtsanwälte.de). die weiteren voraussetzungen des markenschutzes müssen natürlich vorliegen…

Abschließend: Wäre das Vorhaben überhaupt sinnvoll, da ja das
Logo ohnehin selbstentworfen und damit urheberrechtlich
geschützt wäre?

nach dieser argumentation wäre das markenrecht ziemlich überflüssig. das urhg schützt die geistige schöpfung, es gibt keine eintragung in einem register. das markenrecht geht viel weiter. abgesehen davon, dass die marke (grds.) eingetragen wird (damit gibt es kein problem ,wer markeninhaber ist) schützt es auch die ähnliche verwendung der marke bzw. der damit verbundenen dienstleistungen/waren, § 14 markeng.

Guten Morgen,

Würde man lediglich das Logo oder
besser das Logo zusammen mit dem Firmennamen (= Domainname)
als Text zusammen schützen lassen?

Natürlich Logo plus Firmenname, das Logo selbst macht nur bei wenigen Firmen so viel her, dass es eigenständig stehen kann und den Kunden etwas sagt.

Ginge es überhaupt, einen Domainnamen (z. B.: Putztuch.de)
schützen zu lassen,

So allgemein beschreibende Ausdrücke lassen sich nicht schützen. Das geht, wenn überhaupt, dann nur in Verbindung mit dem Logo als Wort-Bild-Marke.

Abschließend: Wäre das Vorhaben überhaupt sinnvoll, da ja das
Logo ohnehin selbstentworfen und damit urheberrechtlich
geschützt wäre?

Das Urheberrecht ist das eine und bringt für den Markenschutz nicht viel. Zudem erreichen nur die wenigsten Logo überhaupt die nötige Schöpfungshöhe und genießen auch den Schutz des Urheberrechts.

Servus,

Natürlich Logo plus Firmenname, das Logo selbst macht nur bei
wenigen Firmen so viel her, dass es eigenständig stehen kann
und den Kunden etwas sagt.

Ich wüsste nicht, dass die „Wirkung auf den Kunden“ ein Kriterium bei der Bewertung der Eintragungsfähigkeit einer Marke wäre (höchstens wenn es um Verkehrsgeltung etc. geht).

Natürlich muss eine gewisse „Kennzeichnungskraft“ bei einer eintragungsfähigen vorliegen, aber die ist relativ schnell erreicht, wie man z.B. bei Farbmarken sieht.

Ginge es überhaupt, einen Domainnamen (z. B.: Putztuch.de)
schützen zu lassen,

So allgemein beschreibende Ausdrücke lassen sich nicht
schützen. Das geht, wenn überhaupt, dann nur in Verbindung mit
dem Logo als Wort-Bild-Marke.

Auch das ist so nicht ganz richtig, da es immer auch auf die Waren bzw. Dienstleistungen ankommt, für die die Marke eingetragen werden soll.

„Putztuch“ für eine Reinigungsfirma wäre beschreibend und daher nicht schützbar.

„Putztuch“ als Markenname für z.b Sportartikel hingegen möglicherweise schon. Daher kann man das so pauschal nicht sagen.

Abschließend: Wäre das Vorhaben überhaupt sinnvoll, da ja das
Logo ohnehin selbstentworfen und damit urheberrechtlich
geschützt wäre?

Das Urheberrecht ist das eine und bringt für den Markenschutz
nicht viel. Zudem erreichen nur die wenigsten Logo überhaupt
die nötige Schöpfungshöhe und genießen auch den Schutz des
Urheberrechts.

Auch das würde ich so nicht bestätigen wollen. Nach dem Prinzip der „kleinen Münze“ ist Urheberrechtsschutz schon recht schnell, also schon bei geringer Schöpfungshöhe erreicht.

Der wichtige Unterschied ist doch, dass das Urheberrecht nur gegen direkte Nachahmung schützt (= der Andere muss das Werk kennen), wohingegen das Markenrecht auch gegen unabhängige Parallelentwicklungen (= der Andere kennt die Marke nicht) schützt.

Außerdem ist die Beweisführung wer das ältere Recht nun wirklich innehat, bei der Marke aufgrund der Eintragung in das Register deutlich einfacher.

Gruß,
Sax

Auch das würde ich so nicht bestätigen wollen. Nach dem
Prinzip der „kleinen Münze“ ist Urheberrechtsschutz schon
recht schnell, also schon bei geringer Schöpfungshöhe
erreicht.

Schwierig, da es sich bei einer Logo-Graphik eher um ein Werk der Gebrauchsgraphik handeln dürfte, die dann wiederum nicht unter den Schutz der Kleinen Münze fallen würde…

Gruß

osmodius

Servus,
mir schien, die Frage war hier eher von der praktischen Nutzbarkeit aus gestellt. Natürlich ist dem DPMA „Wirkung auf den Kunden“ egal. Für den OP scheint mir dieses jedoch nicht gegeben zu sein.

„Putztuch“ als Markenname für z.b Sportartikel hingegen
möglicherweise schon. Daher kann man das so pauschal nicht
sagen.

„Möglicherweise“ kann man hier „wahrscheinlich“ streichen. Aber auch hier zurück in die Praxis: Wenn das Begriff als Domain verwendet wird, denke ich nicht, dass das Sinn macht. Klar, einige Marken haben da das Gegenteil bewiesen …

Auch das würde ich so nicht bestätigen wollen. Nach dem
Prinzip der „kleinen Münze“ ist Urheberrechtsschutz schon
recht schnell, also schon bei geringer Schöpfungshöhe
erreicht.

Glaub mir, die meisten Logos erreichen die nicht. Darüber wurde vor Gericht schon ausreichend gestritten.

lg Richard