Wort-Bildmarke ohne Wort?

Moin,

ein Begriff ist nicht als Marke schützbar, wenn er den Gegenstand selbst beschreibt (beispielsweise „Roadster“ für Kraftfahrzeuge). Wie verhält es sich, wenn der Begriff Roadster, der selbst nicht schutzwürdig ist, in individueller Weise dargestellt wird. Beispielsweie könnte das „d“ wie ein Verdeck grafisch gestaltet sein. Gibt es eine Möglichkeit, diese Form der Darstellung zu schützen?

Es geht grundsätzlich um die Frage der Schutzwürdigkeit nicht schützbarer Begriffe, wenn sie in bestimmter Weise grafisch aufbereitet sind. Deshalb der Titel „Wort-Bildmarke ohne Wort“.

thx
moe.

Moin,

ein Begriff ist nicht als Marke schützbar, wenn er den
Gegenstand selbst beschreibt (beispielsweise „Roadster“ für
Kraftfahrzeuge). Wie verhält es sich, wenn der Begriff
Roadster, der selbst nicht schutzwürdig ist, in individueller
Weise dargestellt wird. Beispielsweie könnte das „d“ wie ein
Verdeck grafisch gestaltet sein. Gibt es eine Möglichkeit,
diese Form der Darstellung zu schützen?

Es geht grundsätzlich um die Frage der Schutzwürdigkeit nicht
schützbarer Begriffe, wenn sie in bestimmter Weise grafisch
aufbereitet sind. Deshalb der Titel „Wort-Bildmarke ohne
Wort“.

In deiner Frage geht es nicht um die Schutzwürdigkeit sog. freihaltebedürftiger Begriffe, sondern um die Schutzfähigkeit.
In der Tat ist die Anmeldung einer Wort-Bildmarke die einzige Möglichkeit, grafische! Wortgestaltungen zu schützen. Es kann also die Grafik Roadster mir einem als Verdeck gestaltetem d als Wort-Bildmarke geschützt werden. Damit sind aber eben nur diese (und verwechslungsfähige) grafische Gestaltungen geschützt. Das Wort Roadster kann dann trotzdem weiterhin jeder benutzen.

mfg

Vielen Dank.

Heißt das, dass Wörter in Wortbild-Marken grundsätzlich nicht dem Schutz unterliegen und ggf. eigenständig eingetragen werden müssen? Also beispielsweise die Wortbild-Marke Coca-Cola: Müsste der Begriff Coca-Cola eigens geschützt werden?

Bonusfrage:
Ich habe gehört, dass es nicht ganz „einfach“ ist, eine Wortbild-Marke zu schützen, da möglicherweise der schöpferische Gehalt nicht hoch genug sein könnte. In welcher Weise wird bestimmt, ob eine Wortbild-Marke geschützt werden kann? Bringt man das Verfahren in Gang und an irgendeiner Stelle heißt es dann einfach „geht nicht“ und man hat keine unnötigen Kosten? Das wäre natürlich der Idealfall so eine Schutzfähigkeit denn nicht gegeben sein sollte…

thx
moe.

Vielen Dank.

Heißt das, dass Wörter in Wortbild-Marken grundsätzlich nicht
dem Schutz unterliegen und ggf. eigenständig eingetragen
werden müssen? Also beispielsweise die Wortbild-Marke
Coca-Cola: Müsste der Begriff Coca-Cola eigens geschützt
werden?

richtig, wie ich schon sagte, das wort einer wort-bildmarke unterliegt als solches gar keinem schutz. in der regel wird es so sein, dass die worte einer wort-bildmarke als solche nicht schutzfähig sind, weil an ihnen ein freihaltebedürfnis besteht. (stell dir mal vor, jeder könnte jedes wort für sich schützen lassen - wie sollte man dann noch kommunizieren, ohne dabei markenrechte zu verletzten…)

Bonusfrage:
Ich habe gehört, dass es nicht ganz „einfach“ ist, eine
Wortbild-Marke zu schützen, da möglicherweise der
schöpferische Gehalt nicht hoch genug sein könnte. In welcher
Weise wird bestimmt, ob eine Wortbild-Marke geschützt werden
kann? Bringt man das Verfahren in Gang und an irgendeiner
Stelle heißt es dann einfach „geht nicht“ und man hat keine
unnötigen Kosten? Das wäre natürlich der Idealfall so eine
Schutzfähigkeit denn nicht gegeben sein sollte…

was heisst nicht gant einfach? die wort-bildmarke muss in der tat einen schöpferischen gehalt haben. einfach nur ein wort in einer allgemein gebräuchlichen schriftart und farbe reicht idR nicht. es gilt, je individueller und „unverwechselbarer“, desto höher die chance auf schutz.

schau mal auf der seite des dpma nach, dort steht, wie das verfahren läuft.

grüße

thx
moe.


Also beispielsweise die Wortbild-Marke
Coca-Cola: Müsste der Begriff Coca-Cola eigens
geschützt
werden?

richtig, wie ich schon sagte, das wort einer wort-
bildmarke
unterliegt als solches gar keinem schutz. in der
regel wird es
so sein, dass die worte einer wort-bildmarke als
solche nicht
schutzfähig sind, weil an ihnen ein
freihaltebedürfnis
besteht. (stell dir mal vor, jeder könnte jedes
wort für sich
schützen lassen - wie sollte man dann noch
kommunizieren, ohne
dabei markenrechte zu verletzten…)

ok. Aber was ist dann mit „Coca-Cola“? Diese Marke (Begriff) ist doch sicher auch außerhalb der „weiß-auf-rot-Bildmarke“ geschützt, oder? Wie erfolgt der Schutz des Begriffes selbst? Anders: Wodurch ist sichergestellt dass ich mein neu entwickeltes Schmiermittel nicht „Coca-Cola“ nenne (mit einem Logo in Schwarz auf Blau um den Schutz der Wort-Bild-Marke nicht zu verletzen)?

Bonusfrage:
Ich habe gehört, dass es nicht ganz „einfach“ ist, eine
Wortbild-Marke zu schützen, da möglicherweise der
schöpferische Gehalt nicht hoch genug sein könnte. In welcher
Weise wird bestimmt, ob eine Wortbild-Marke geschützt werden
kann? Bringt man das Verfahren in Gang und an irgendeiner
Stelle heißt es dann einfach „geht nicht“ und man hat keine
unnötigen Kosten? Das wäre natürlich der Idealfall so eine
Schutzfähigkeit denn nicht gegeben sein sollte…

was heisst nicht gant einfach? die wort-bildmarke muss in der
tat einen schöpferischen gehalt haben. einfach nur ein wort in
einer allgemein gebräuchlichen schriftart und farbe reicht idR
nicht. es gilt, je individueller und „unverwechselbarer“,
desto höher die chance auf schutz.

Genau diese Unterscheidung zwischen „allgemein gebräuchlich“ und „mit schöpferischem Gehalt“ meine ich mit „nicht ganz einfach“ (…zu unterscheiden).

schau mal auf der seite des dpma nach, dort steht, wie das
verfahren läuft.

Werde ich machen.

thx
moe.

Einspruch
Hi

Heißt das, dass Wörter in Wortbild-Marken grundsätzlich nicht
dem Schutz unterliegen und ggf. eigenständig eingetragen
werden müssen? Also beispielsweise die Wortbild-Marke
Coca-Cola: Müsste der Begriff Coca-Cola eigens geschützt
werden?

richtig, wie ich schon sagte, das wort einer wort-bildmarke
unterliegt als solches gar keinem schutz.

Einspruch! Wenn das so wäre, gäbe es ja gar keine Verwechslungsgefahr zwischen Wort-Bildmarke und Wortmarke. Dies ist aber nicht der Fall. Es stimmt zwar, dass eine Bildmarke, deren Wortbestandteil z.B. glatt beschreibend ist, nur über den Bildbestandteil (vielleicht) Schutz erlangt. Jedoch umgekehrt kann bei einer Wort-Bildmarke, die aus einem Fantasiewort und einer Bildgestaltung besteht durchaus das Wort allein Schutz entfalten. Im Gegenteil sogar: beim Vergleich der Verwechslungsgefahr wird häufig der Wortbestandteil als „prägend“ angesehen, während die Bildbestandteile „zurücktreten“ (siehe z.B. BGH - American Bud vs. Bit).

Beim Coca-Cola-Schriftzug ist also auch das Wort mitgeschützt (vor allem wenn das Zeichen eine so hohe Kennzeichnungskraft hat). Allerdings hat die Coca Cola-Company ihr Zeichen sicherheitshalber zusätzlich auf alle erdenklichen Arten geschützt.

Hi,

ok. Aber was ist dann mit „Coca-Cola“? Diese Marke (Begriff)
ist doch sicher auch außerhalb der „weiß-auf-rot-Bildmarke“
geschützt, oder? Wie erfolgt der Schutz des Begriffes selbst?
Anders: Wodurch ist sichergestellt dass ich mein neu
entwickeltes Schmiermittel nicht „Coca-Cola“ nenne (mit einem
Logo in Schwarz auf Blau um den Schutz der Wort-Bild-Marke
nicht zu verletzen)?

siehe meine Antwort oben…

Bonusfrage:
Ich habe gehört, dass es nicht ganz „einfach“ ist, eine
Wortbild-Marke zu schützen, da möglicherweise der
schöpferische Gehalt nicht hoch genug sein könnte. In welcher
Weise wird bestimmt, ob eine Wortbild-Marke geschützt werden
kann? Bringt man das Verfahren in Gang und an irgendeiner
Stelle heißt es dann einfach „geht nicht“ und man hat keine
unnötigen Kosten? Das wäre natürlich der Idealfall so eine
Schutzfähigkeit denn nicht gegeben sein sollte…

was heisst nicht gant einfach? die wort-bildmarke muss in der
tat einen schöpferischen gehalt haben. einfach nur ein wort in
einer allgemein gebräuchlichen schriftart und farbe reicht idR
nicht. es gilt, je individueller und „unverwechselbarer“,
desto höher die chance auf schutz.

Genau diese Unterscheidung zwischen „allgemein gebräuchlich“
und „mit schöpferischem Gehalt“ meine ich mit „nicht ganz
einfach“ (…zu unterscheiden).

schau mal auf der seite des dpma nach, dort steht, wie das
verfahren läuft.

Werde ich machen.

Die Beurteilung findet im Einzelfall statt, d.h. je nach Ware, Wort (und Prüfer) muss dieser „schöpferische Gehalt“ unterschiedlich hoch sein. In der Regel gilt aber:

  1. Auch Bildbestandteile können „beschreibend“ sein und werden damit schutzunfähig (Die Abbildung eines Klappdaches bei einem Roadster ist nicht gerade sehr einfallsreich :wink:
  2. Reine „werbemäßige“ Ausgestaltungen, wie z.B. Schrift mit Schatten, verschiedenfarbige Buchstaben, etc. sind i.d.R. nicht ausreichend für eine ausreichende Ausgestaltung, die dem rein beschreibenden Zeichen schutz verleihen könnte.

Gruß,
Sax