Wortlaut des Richters nach der Urteilsverkündung

Lieber Experte,
ich bin Drehbuchautor und habe folgende Frage: Eine Frau hat Fahrerflucht begangen, das Opfer ist später an den Folgen des Unfalls verstorben. Die Witwe des Verstorbenen ist im Prozess Nebenklägerin.
Frage 1: Wäre folgender Text des Richters bei der Urteilsverkündung richtig? „Die Angeklagte XY wird der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB für schuldig gesprochen.“ Dann folgt das Strafmaß und was folgt nach der Verkündung des Urteils? Wird in jedem Fall der Richter einen Hinweis auf die Möglichkeit der Berufung geben? Gibt es auch in diesem Fall einen Hinweis darauf, wer die Kosten des Verfahrens trägt? Wie wäre der jeweils genaue Wortlaut? Steht am Ende der Verhandlung: „Die Verhandlung ist geschlossen?“
Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen. Ich will mich nicht an einer der Dokusoap-Formate orientieren, sondern an der Realität. Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

Schleicher66

Lieber Drehbuchautor,
danke für Ihre Frage und Ihr Vertrauen. Um Ihnen nicht eine falsche Antwort geben zu müssen, bitte ich Sie sich mit Ihren Fragen an einen Richter zu wenden. Ich bin kein Richter, sondern war vor mehr als 20 Jahren Strafverteidiger in Jugendstrafverfahren. Aber in den letzten Jahrzehnten könnte sich sehr viel geändert haben. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich die Fragen nicht als derzeit gültig beantworten möchte. Für Ihr Drehbuch wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Hallo,

Frage 1: Wäre folgender Text des Richters bei der
Urteilsverkündung richtig? „Die Angeklagte XY wird der
fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB in Tateinheit mit
unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB für
schuldig gesprochen.“

Richtig wäre:
"Die Angeklagte XY ist der

fahrlässigen Tötung in Tatmehrheit mit
unerlaubtem Entfernens vom Unfallort schuldig."

Dann folgt das Strafmaß und was folgt

nach der Verkündung des Urteils?

Ja. „Er wird verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten.“

Wird in jedem Fall der

Richter einen Hinweis auf die Möglichkeit der Berufung geben?

Ja, aber erst am Ende der mündlichen Urteilsbegründung.

Gibt es auch in diesem Fall einen Hinweis darauf, wer die
Kosten des Verfahrens trägt?

Ja. Der letzte Satz der Verkündung des Urteilstenors lautet: „Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Wie wäre der jeweils genaue

Wortlaut? Steht am Ende der Verhandlung: „Die Verhandlung ist
geschlossen?“

Ja.

Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen. Ich will mich nicht
an einer der Dokusoap-Formate orientieren, sondern an der
Realität. Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

Schleicher66

Viele Grüße
Michael

Antwort
Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.
Die Verhandlung ist Geschlossen

Hallo,
es ist absolut richtig sich nicht an dem zu orientieren,
was in diesen Nachmittags - shows gezeigt wird. Das ist
der absolute Schwachsinn, so läuft in Deutschland keine
Gerichtsverhandlung ab.

Allerdings ist auch nicht für alles ein genauer Wortlaut
vorgeschrieben, der Richter/in hat schon einen erheblichen
Ermessensspielraum.

Zu den einzelnen Fragen:

Der Richterspruch beginnt immer mit den Worten „Im Namen des
Volkes ergeht folgendes Urteil…“
In den meisten Fällen werden nicht die Worten fallen „wird
schuldig gesprochen“. Besser: XY hat sich eines Vergehens
gemäß oder nach §§… schuldig gemacht und wird zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von… verurteilt.
Danach erfolgt immer die Urteilsbegründung!!!
Danach erfolgt eine Rechtsbelehrung (mündlich), eine schriftliche kann bei kleineren Delikten ausgehändigt
werden. Bei größeren wird der Angeklagte anwaltlich vertreten,
in diesen Fällen wird meist darauf verzichtet und diese
Rechtsbelehrung auf den Anwalt abgewälzt.
Wortlaut: gegen dieses Urteil kann binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll des Gerichts Berufung/Revision
eingelegt werden…
die Verhandlung ist hiermit geschlossen.

Das ist dann auch wirklich das Ende!!
Ich hoffe hiermit geholfen zu haben.

Gruß M. Urbschat

Ich verstehe es nicht, dass Du Dir aus dem Internet nicht einen Urteilstext (Straf- oder Zivilprozess) runterlädst.
Du bist zudem am Geschehen dran, wenn Du eine offentliche Gerichtsverhandlung besuchst.
Ernst

Hallo,

Gerichtsverhandlungen sind nicht mein Hauptthema - ich bin äußerst selten mal bei einer Urteilsverkündung dabei.

Ich kann also nur empfehlen, mal in eine der kurzen Termine im Amtsgericht zu gehen und mal zuzuschauen. Ansonsten findet sich einiges im Internet bei Suche mit:
verlauf einer gerichtsverhandlung urteilsverkündung

Die Kostenentscheidung wird regelmäßig im Rahmen der Urteilsverkündung bekanntgegeben.

Gruß
polos

hallo,
wegen Urlaubs bitte ich um Entschudligung für die Antwort erst jetzt.

Bin zwar nicht in der richterlichen Praxis, Urteil sollte aber so lauten:

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Fahrerlaubnis wird ihr entzogen, der Führerschein eingezogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, eine neue Fahrlerlaubnis nicht vor Ablauf einer Sperrfrist von noch 16 Monaten zu erteilen.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklage.

Ich verkünde sodann folgenden Bewährungsbeschluß: Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre. Die Anklagte wird angewiesen, binnen 1 Jahr einen Betrag von 1500 Euro an …(den Verein für Sicherheit im Straßenverkehr e.V. oder andere gemeintnützige Empfänger oder: die Landeskasse) in monatlichen Raten zu 150 Euro beginnend ab dem ersten Monat nach Rechtskraft jeweils zum 3. eines jeden Monats zu zahlen. Ferner hat sie jeden Wechsel ihres Wohnsitzes bzw. ihres ständigen Aufenthalts dem Gericht unaufgefordert mitzuteilen.

Ich komme nun zur Urteilsbegründung: (Es folgt die ausführliche mündliche Begründung zum Schuldspruch und zur Strafzumessung). Nach dem Gesetz waren ihnen auch die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Nebenklage aufzuerlegen. Ihre eigenen Auslagen haben sie ebenfalls zu tragen.

Sie haben es gehört: Das Gericht hat die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. (Zum Verteidiger gewandt:smile: Über die Folgen eines Bewährungsverstoßes wird sie ihr Anwalt informieren. Nur soviel: Wenn sie gegen eine Bewährungsauflage verstoßen oder erneut straffällig werden, müssen sie mit einem Widerruf der Aussetzung zur Bewährung rechnen. Dann wäre die Freiheitsstrafe zu verbüßen. Nach Ablauf der Bewährungsfrist wird ihnen ansonsten die Strafe erlassen.

Gegen dieses Urteil steht ihnen binnen einer Woche das Rechtsmittel der Berufung oder das Rechtsmittel der Revision zu, gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde (Zum Anwalt gewandt): Wird auf weitere Rechtsmittelbelehrung verzichtet?