Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mich gerade gefragt, ab wann der Eintrag einer Bildmarke wirklich empfehlenswert wäre. Klar, wenn jemand Bello Hundefutter als Marke eingetragen hat und dazu immer einen Hundekopf verwendet, ist es sicherlich angebracht. Aber was ist bei Marken, die ausschließlich als Schrift auftauchen. Z.B. bei H & M besteht die Marke ja eigentlich nur in dem Namen und der besonderen Schriftart. Sicherlich wird man die schützen lassen, wenn diese individuell entwickelt wurde. Aber was ist, wenn z.B. unser Bello Hundefutter einfach nur stinknirmal mit Times New Roman als Name erscheinen würde - da muß er doch dieses Schriftbild an sich nicht als Bildmarke eintragen lassen. Denn der Name an sich ist ja geschützt - und egal mit welcher Schriftart er verwendet wird - der Schutz ist doch gegeben … oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
Und dann gabe es noch eine heiße Diskussion mit einem Bekannten. Der Eintrag einer Wortmarke in D kostet ja 300€ einr Wort-/Bildmarke 600€. allgemein heiß es, daß der Eintrag bis zu 1 Jahr dauern kann. Da stellt sich natürlich die Frage, wann bezahlt werden muß - mit Antrag oder erst nach Eintrag (übrigens war ich der Meinung bei Antrag - denn das Patentamt wird ja tätig …).
Gilt hier eigentlich auch der Grundsatz: Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst? Also muß unsere Herr Hundefutter 1 Jahr warten, bis der Eintrag erfolgt ist, bis er seine Dosen verkaufen kann oder kann er schon vorher anfangen … denn der Antrag ist ja gestellt und wenn sein mißgünstiger Nachbar auf die Idee käme, ihm die ganze Sache streitig zu machen und selbst einen Antrag stellt, ließe sich ja nachweisen, wer zuerst da war … mmh.
Ich hatte mich halt gefragt, ob jemand mit einer tollen Idee quasi gezwungen wird, diese erst nach einem Jahr umsetzen zu dürfen … „erzwungene Warteschleife“
… grübelnde Sonntagsgrüße
CEA
*die heute Morgen einfach zu viel Zeit hatte, weil der Nachwuchs schon 5.00 Uhr aufstehen wollte*
