Wortmarke / Bildmarke

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mich gerade gefragt, ab wann der Eintrag einer Bildmarke wirklich empfehlenswert wäre. Klar, wenn jemand Bello Hundefutter als Marke eingetragen hat und dazu immer einen Hundekopf verwendet, ist es sicherlich angebracht. Aber was ist bei Marken, die ausschließlich als Schrift auftauchen. Z.B. bei H & M besteht die Marke ja eigentlich nur in dem Namen und der besonderen Schriftart. Sicherlich wird man die schützen lassen, wenn diese individuell entwickelt wurde. Aber was ist, wenn z.B. unser Bello Hundefutter einfach nur stinknirmal mit Times New Roman als Name erscheinen würde - da muß er doch dieses Schriftbild an sich nicht als Bildmarke eintragen lassen. Denn der Name an sich ist ja geschützt - und egal mit welcher Schriftart er verwendet wird - der Schutz ist doch gegeben … oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Und dann gabe es noch eine heiße Diskussion mit einem Bekannten. Der Eintrag einer Wortmarke in D kostet ja 300€ einr Wort-/Bildmarke 600€. allgemein heiß es, daß der Eintrag bis zu 1 Jahr dauern kann. Da stellt sich natürlich die Frage, wann bezahlt werden muß - mit Antrag oder erst nach Eintrag (übrigens war ich der Meinung bei Antrag - denn das Patentamt wird ja tätig …).

Gilt hier eigentlich auch der Grundsatz: Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst? Also muß unsere Herr Hundefutter 1 Jahr warten, bis der Eintrag erfolgt ist, bis er seine Dosen verkaufen kann oder kann er schon vorher anfangen … denn der Antrag ist ja gestellt und wenn sein mißgünstiger Nachbar auf die Idee käme, ihm die ganze Sache streitig zu machen und selbst einen Antrag stellt, ließe sich ja nachweisen, wer zuerst da war … mmh.
Ich hatte mich halt gefragt, ob jemand mit einer tollen Idee quasi gezwungen wird, diese erst nach einem Jahr umsetzen zu dürfen … „erzwungene Warteschleife“

… grübelnde Sonntagsgrüße

CEA

*die heute Morgen einfach zu viel Zeit hatte, weil der Nachwuchs schon 5.00 Uhr aufstehen wollte*

Hallo Cea,

eine Bildmarke macht vor allem dann Sinn, wenn mit der Bildmarke ein „Bild“ geschützt werden soll, das einen hohen schöpferischen Grad aufweist.
Wenn ich jetzt ein Firmenlogo habe, das auf einem Kreis basiert und in der Mitte sich ein Kreuz mit den Farben blau und rot befindet, dann macht es durch aus Sinn, hier eine Bildmarke anzumelden.
Sollte nun einem Konkurrenten das Logo so gut gefällt, dass er es selbst verwenden möchte und dies auch tut, dann kann man ihn aufgrund dieser Bildmarke auf Unterlassung verklagen.
Ohne Bildmarke siehts dann schlecht aus.

Wenn der Name nur als normale Schrift erscheint, dann würde ich zu einer Wortmarke raten.

Natürlich kann man auch schon vor der Eintragung der Marke mit dem Namen im geschäftlichen Verkehr auftreten.
Sollte nun jemand etwas gegen diesen Namen haben, zählen die älteren Rechte.
Auch wenn eine Marke vorliegt, kann der Markeninhaber das Nachsehen haben, wenn ein Konkurrent, mit diesem Namen schon vorher am Markt aufgetreten ist.

Wegen eurem Nachbarn würde ich mir da keine großen Sorgen machen.
Sollte er wirklich eine Marke anmelden, dann „muss“ er diese Marke auch benutzen, ansonsten kann man Klagen, dass die Marke wieder geschlöscht wird.

Die Gebühr wird bei Anmeldung fällig.
Das kann man schon daran feststellen, dass bei einer höheren Gebühr, die Eintragung schneller erfolgt.
Ein anderer Grund ist, dass es sich um das Patent- und MarkenAMT handelt.
Und Beamte arbeiten nicht umsonst :wink:

Ich würde nun einfach eure Marke anmelden und dann euer Hundefutter verkaufen.
Wegen dem Nachbarn würde ich mir keine Sorgen machen.
Der kann nicht viel gegen euch unternehmen.
Und der Aufwand wäre viel zu groß, als dass es sich für ihn lohnen würde.

Viel Erfolg und viele Grüße

Norbert

Hi,

Sollte er wirklich eine Marke anmelden, dann „muss“ er diese
Marke auch benutzen, ansonsten kann man Klagen, dass die Marke
wieder geschlöscht wird.

Allerdings bezieht sich dieses „muss“ auf den Zeitraum von 5 Jahren.

Gruß

S.J.

hi

eine Bildmarke macht vor allem dann Sinn, wenn mit der
Bildmarke ein „Bild“ geschützt werden soll, das einen hohen
schöpferischen Grad aufweist.

nein. auf den schöpferischen grad (was soll das überhaupt sein ?? schöpferische tätigkeit ?) kommt es überhaupt nicht an. es geht um den wiedererkennungswert.

Wenn ich jetzt ein Firmenlogo habe, das auf einem Kreis
basiert und in der Mitte sich ein Kreuz mit den Farben blau
und rot befindet, dann macht es durch aus Sinn, hier eine
Bildmarke anzumelden.

weil ?

Sollte nun einem Konkurrenten das Logo so gut gefällt, dass er
es selbst verwenden möchte und dies auch tut, dann kann man
ihn aufgrund dieser Bildmarke auf Unterlassung verklagen.

wenn das logo des konkurrenten mit der eingetragenen bildmarke verwechslungsfähig ähnlich ist und für gleichartige waren und/oder dienstleistungen verwendet wurde, ja.

Ohne Bildmarke siehts dann schlecht aus.

weil ?

vgl. § 2 UWG (hier in österreich):

§ 2. (1) Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes
über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über die
Beschaffenheit, den Ursprung, die Herstellungsart oder die
Preisbemessung einzelner Waren oder Leistungen oder des gesamten
Angebotes, über Preislisten, über die Art des Bezuges oder die
Bezugsquelle von Waren, über den Besitz von Auszeichnungen, über den
Anlaß oder den Zweck des Verkaufes oder über die Menge der Vorräte
zur Irreführung geeignete Angaben macht, kann auf Unterlassung der
Angaben und, wenn er deren Eignung zur Irreführung kannte oder kennen
mußte, auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Wenn der Name nur als normale Schrift erscheint, dann würde
ich zu einer Wortmarke raten.

sollte man die eintragungsfähigkeit des „namnes“ per se nicht auch beachten ?

Die Gebühr wird bei Anmeldung fällig.
Das kann man schon daran feststellen, dass bei einer höheren
Gebühr, die Eintragung schneller erfolgt.

das war jetzt aber ein witz, oder ???

Ich würde nun einfach eure Marke anmelden und dann euer
Hundefutter verkaufen.

öhm … und wenn nun bereits ein anderer eine verwechslungsfähig ähnliche marke auf ähnliche waren hat ? was dann ? man sollte vielleicht vorher eine gründliche recherche machen.

Wegen dem Nachbarn würde ich mir keine Sorgen machen.
Der kann nicht viel gegen euch unternehmen.
Und der Aufwand wäre viel zu groß, als dass es sich für ihn
lohnen würde.

naja, wenn du das sagst …

tiger

Hallo Cea,

schwieriges Thema, aber ein paar Ergänzungen/Korrekturen zu den Vorrednern will ich doch noch anbringen.

Denn der Name an sich ist ja geschützt - und
egal mit welcher Schriftart er verwendet wird - der Schutz ist
doch gegeben … oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Bei einer Wortmarke ist die Buchstabenfolge geschützt, egal welcher Font, egal welche Aufmachung, sofern das Zeichen als Marke verwendet wird. (Wann das der Fall ist, kann man nicht pauschal sagen.) Grundsätzlich ist der Schutzumfang einer Wort/Bildmarke geringer als der einer Wortmarke.

Und dann gabe es noch eine heiße Diskussion mit einem
Bekannten. Der Eintrag einer Wortmarke in D kostet ja 300€
einr Wort-/Bildmarke 600€.

Bekannte mit so einem Halbwissen würde ich meiden (jedenfalls hinsichtlich dieser Sache). Es reicht doch ein Blick bei http://www.dpma.de oder genauer http://dpma.de/formulare/w7005.dot um zu erkennen, dass beide Markenarten gleich viel kosten.

allgemein heiß es, daß der Eintrag
bis zu 1 Jahr dauern kann. Da stellt sich natürlich die Frage,
wann bezahlt werden muß

Bei Einreichung.
http://www.gesetze-im-internet.de/patkostg/index.html
(siehe dies auch bzgl. der ganzen Kostenfragen)

Gilt hier eigentlich auch der Grundsatz: Wer zuerst kommt, der
mahlt zuerst?

Ja.

Also muß unsere Herr Hundefutter 1 Jahr warten,
bis der Eintrag erfolgt ist, bis er seine Dosen verkaufen kann
oder kann er schon vorher anfangen

Er kann loslegen. Wer zuerst anmeldet hat das „bessere“ Recht. (Es gibt natürlich noch Sonderfälle, aber da brauchst Du Dich bzgl. Deines Nachbarn nicht zu sorgen.)

Last, but not least, eine Marke soll Dein Produkt von den Produkten anderer Hersteller unterscheiden. Wenn Dein Zeichen diese Funktion nicht bieten kann, gibt es auch keine Markeneintragung. (Auch ein sehr komplexes Thema.)

Alles weitere hier http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html oder bei einem Patentanwalt.

Gruß
limbittsky

Ich danke sehr für die ausführlichen antworten. Ihr habt nicht nur sehr weitergeholfen, sondern auch interessante Denkanstöße gegeben.

Super hilfreich - Danke! *knicks*

CEA