Wortmarke oder Bildmarke schützen lassen?

Lieber Experte von wer-weiss-was,

ich habe mich im Dienstleistungssektor selbstständig gemacht und will nun den Namen meines Unternehmens als Marke schützen lassen.
Beim DMPA habe ich mich auch schon informiert. Gebühren, Klassen usw. sind klar.

Eine wichtige Frage hätte ich jedoch noch:

Meine Marke ist eine Wortmarke, die aus zwei Begriffen besteht. Ich habe mir auch von einer Grafikerin ein Logo entwerfen lassen, dass diese Begriffe zeigt…beide in unterschiedlichen (ungewöhnlichen) Schriftarten, aber eben doch geschrieben und nicht irgendwie anders bildlich symbolisiert. Es gibt jetzt die Möglichkeit sich die Marke als Wortmarke schützen zu lassen, sich also die Rechte an der Kombination aus den Worten zu sichern in den „gewöhnlichen“ Schriftarten, oder eben als Wort-/Bildmarke, also die Rechte am Logo. Beides wären unterschiedliche Anträge und würde jeweils Gebühren kosten. Meine Frage deshalb: reicht es wenn ich mir nur mein Logo als Wort-/Bildmarke schützen lasse, oder laufe ich dann Gefahr, dass sich jemand tatsächlich in den selben klassen die Wortkombination als Wortmarke schützen lässt und Schadensansprüche geltend machen könnte wenn ich den Namen meines Unternehmens in Texten verwende ohne ihn in der Logoform darzustellen. Anders gefragt: Muss ich zwei Anträge stellen und doppelt Gebühren bezahlen oder reicht ein Antrag und wenn ja welche Art von Antrag, eher Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

vielen Dank

Hallo Christian,

zunächst: Du suchst eine Rechtsauskunft auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, die hier nicht abgegeben werden kann. Wende Dich daher sicherheitshalber an einen Patentanwalt.

Soviel jedoch: Wenn Deine Bildmarke eine sogenannte „Wort-Bild-Marke“ ist und den zu schützenden Markennamen vollumfänglich enthält, sollte es reichen, dieses „Logo“, also die Wort-Bild-Marke zur Marke anzumelden.

Du solltest aber vorher selbst den Markt sondieren und eine eine Markenrecherche auf möglicherweise entgegenstehende Marken durchführen lassen. Außerdem ist es wichtig, das Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnis geeignet zu formulieren, um auch so evtl. Markenkollisionen aus dem Weg zu gehen.

Fazit: Ein Gang zum Patentanwalt, der nicht die Welt kostet, kann Dir hier vorab viel Ärger und Kosten ersparen.

Viel Erfolg wünscht Wernichtfragt

In beiden Fällen muß der Anmelder einer Marke untersuchen, ob er die Rechte bestehender Marken verletzt.
Wir selbst haben eine Wort-Bildmarke eingerichtet, die notwendige Alleinstellungsmerkmale enthält und Abstand zu Mitbewerbern bewirkt. Ich kann diese Vorgehensweise weiter empfehlen.
beste Grüße

Danke an beide die mir geantwortet haben.