Lieber Experte von wer-weiss-was,
ich habe mich im Dienstleistungssektor selbstständig gemacht und will nun den Namen meines Unternehmens als Marke schützen lassen.
Beim DMPA habe ich mich auch schon informiert. Gebühren, Klassen usw. sind klar.
Eine wichtige Frage hätte ich jedoch noch:
Meine Marke ist eine Wortmarke, die aus zwei Begriffen besteht. Ich habe mir auch von einer Grafikerin ein Logo entwerfen lassen, dass diese Begriffe zeigt…beide in unterschiedlichen (ungewöhnlichen) Schriftarten, aber eben doch geschrieben und nicht irgendwie anders bildlich symbolisiert. Es gibt jetzt die Möglichkeit sich die Marke als Wortmarke schützen zu lassen, sich also die Rechte an der Kombination aus den Worten zu sichern in den „gewöhnlichen“ Schriftarten, oder eben als Wort-/Bildmarke, also die Rechte am Logo. Beides wären unterschiedliche Anträge und würde jeweils Gebühren kosten. Meine Frage deshalb: reicht es wenn ich mir nur mein Logo als Wort-/Bildmarke schützen lasse, oder laufe ich dann Gefahr, dass sich jemand tatsächlich in den selben klassen die Wortkombination als Wortmarke schützen lässt und Schadensansprüche geltend machen könnte wenn ich den Namen meines Unternehmens in Texten verwende ohne ihn in der Logoform darzustellen. Anders gefragt: Muss ich zwei Anträge stellen und doppelt Gebühren bezahlen oder reicht ein Antrag und wenn ja welche Art von Antrag, eher Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
vielen Dank