Hallo zusammen,
ich bin im Begriff, eine Wortmarke registrieren zu lassen und habe das Problem, dass ich in Google exakt diesen Namen als (vorläufigen) Künstlernamen von einem nicht unbedeutenden Newcomer gefunden habe (wird durch einen Top-Star gepuscht). Ist das ein Problem in Sachen Markenschutz? Will mich ja nicht mit so einem Superstar anlegen
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Über OAMI und div. Markenrecherchen finde ich die „Marke“ nicht. Bereits bestehende Internetseiten sind ja keine Marke, richtig?
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!
Viele Grüße
Schibi
Hallo Schibi,
wenn du in den Suchmaschinen der DPA und des OAMI keine Eintragung gefunden hast, sieht es doch schonmal gut aus. Es kann natürlich sein, dass von deren Seite evtl. trotzdem eine Eintragung vorgenommen wurde, die nur noch zu neu ist, sodass sie noch nicht veröffentlicht ist. Grundsätzlich ist es ja, zum Glück, in Deutschland und der EU so (im Gegensatz zu USA), dass es keinerlei „Vorbenutzungsrecht“ einer Marke gibt. Bedeutet, dass selbst wenn die Marke bereits unter diesem Namen, wenn auch seit 10 Jahren, auf dem Markt wäre, keinerlei Ansprüche daraus resultieren. Die Marke gilt also erst als geschützt, wenn sie eingetragen wird. Einzige Ausnahme sind „bekannte Marken“, da kann man auf Grund des Bekanntheitsgrades Widerspruch einlegen. Als bekannte Marke gelten aber nur diejenigen mit einem Bekanntheitsgrad von 70% … also eher unwahrscheinlich.
Mein Vorschlag wäre also, die Wortmarke anzumelden und abzuwarten ob von irgendeiner Seite dagegen Widerspruch eingelegt wird.
Ich weiß zwar nicht um welchen Namen es sich handelt, aber wichtig ist definitiv bei Marken dieser Art, dass auch glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass du mit diesem Namen auch tatsächlich arbeitest und nicht am Ende der Unterstellung gegeüberstehst, du würdest diesen Namen lediglich registrieren, weil du das große Geld witterst und dich auf Kosten des „US Newcomers“ bereichern möchtest. Da wird das Markenamt def. einen Riegel vorschieben. Also, am Besten du hast bereits ein Produkt od. Projekt mit dem Namen, oder wenn du ihn ebenfalls als Künstlernamen führen willst eine Eintragung in deinem Pass z.B., oder, als Musiker bereits eine CD Veröffentlichung, Zeitungsberichte etc. etc. … also irgendein Nachweis, wieso es für dich notwendig ist genau diesen Namen verwenden und somit schützen zu wollen…
Ich hoffe soweit ein Stückchen weitergeholfen zu haben?
Bei Fragen einfach melden…
LG Nico
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Hallo Nico,
super, so in Etwa habe ich mir das vorgestellt
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Ja, ein Projekt besteht, die Umsetzung wird noch ein bisschen dauern weil ich erst ab August wieder Geld verdienen darf (beziehe bis dahin Elterngeld). Ich habe schon viel gelesen und Deine Antwort passt haargenau zu meinem Anfängerhalbwissen - das ist schonmal perfekt
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Eine Frage ist mir dennoch eingefallen, was mir noch nicht ganz eingeleuchtet hat. Wenn ich ein Produkt herstelle - sagen wir mal ein T-Shirt - und ich möchte meinen Markennamen z. Bsp. darauf drucken lassen, dann gibt es ja bei der Anmeldung einer Wort- und Bildmarke bestimmte Farbmuster (ich glaube die Anmeldung umfasst 4 Farbmuster). Ist die Farbe des T-Shirts o. ä. auch relevant? Dürfe ich nur ein Produkt in 4 verschiedenen Varianten herstellen? Oder betrifft das nur die Darstellung der Marke selber und ich kann die auch auf verschiedenen Produkten (z. Bsp. T-Shirts, Armbänder, Taschen) drucken lassen?
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!
Schibi
Hallo,
ich bin im Begriff, eine Wortmarke registrieren zu lassen und
habe das Problem, dass ich in Google exakt diesen Namen als
(vorläufigen) Künstlernamen von einem nicht unbedeutenden
Newcomer gefunden habe (wird durch einen Top-Star gepuscht).
Ist das ein Problem in Sachen Markenschutz? Will mich ja nicht
mit so einem Superstar anlegen
.
Über OAMI und div. Markenrecherchen finde ich die „Marke“
nicht. Bereits bestehende Internetseiten sind ja keine Marke,
unter http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Recht%29 ist eigentlich alles erklärt. Bei Detailfragen einfach noch Mal melden.
Gruß
S.J.
Hallo schibi
Nein, Homepages allein geben noch keinen Markenschutz. Allerdings solltest du bedenken, dass Markenschutz auch durch Benutzung entstehen kann.
Sollte also deine potentielle Marke schon auf diversen Produkten innerhalb der EU zu sehen sein und das in größeren Mengen, kann das dann schon Probleme geben.
Du kannst ja versuchen die Marke anzumelden und evtl. zu verkaufen oder zu verhandeln. Vorsicht aber, dass sowas nicht als bösgläubig rüber kommt.
Des weiteren ist anzumerken, dass du über die Recherche immer nur veröffentlichte Anmeldungen bzw. Eintragungen zu sehen bekommst. Es kann also sein, dass eine Anmeldung erfolgt ist, aber noch nicht veröffentlicht.
Dies soll und darf keinen Rechtsrat ersetzen.
Peter