Hi,
man darf tatsächlich nicht einfach irgendwelche Worte schützen lassen, die Teil unserer Sprache sind.
Denn dann käme es zu der Kuriosität, dass wirklich niemand mehr das Wort „Fenster“ oder „Plastikkarte“ oder „DDR“ benutzen dürfte.
Das sind sogenannte absolute Eintragungshindernisse. Dies gilt im übrigen auch für Zahlen. Jetzt sagt natürlich jeder, dass es doch solche geschützten Wortmarken gibt.
Es gibt zwei Ausnahmeregelungen: Erstens eine kombinierte Wort-/Bildmarke. In Verbindung mit dem bekannten Bildchen kann dann wieder der gute Bill das Wort „Fenster“ schützen lassen. „Fenster“ allein darf jeder weiter benutzen, kommt das Bildchen dazu, ist es seins.
Die zweite Ausnahme gilt für Marken, die sich „im Verkehr durchgesetzt“ haben. Wie z.B. „4711“. In Deutschland würde dies keiner für eine Postleitzahl halten.
Noch ein Beispiel: Als Tennis so langsam ein beachteter Sport wurde, versuchte „FILA“ ein „F“ als alleinstehenden Buchstaben für ihre Sportartikel schützen zu lassen. Aber auch die Argumente, das schon Björn Borg in Wimbledon … usw., haben nicht dazu geführt das der Buchstaben als explizit einer bestimmten Marke (Fila) zugehörig befunden wurde. „Fila“ kennt heute wiederum fast jeder.
Recherchieren kann man beim DPA, ob eine Marke (bzw. ein Warenzeichen) bereits eingetragen ist. Man muss aber nicht zwingend, weil ein neues Warenzeichen nur auf die absoluten Eintragungshinderungsgründe geprüft wird. Sonst wird es kommentarlos eingetragen.
Die Warenzeicheninhaber selbst recherchieren aber oft im Abonnement in ihren Klassen (Marken sind in Klassen unterteilt), ob gegen ihre Warenzeichen verstossen wird. Es kann also durchaus teuer werden, wenn man einfach so eine Marke eintragen lässt, ohne zu wissen, was schon alles existiert.
Der Patentanwalt übrigens, weiss das alles genauer und berät gerne (natürlich kostenpflichtig).
Gruß
Nita