Wortrechte?

Hallo!

Vielleicht kann mir ja jemand ein wenig weiterhelfen…

Mal angenommen, jemand möchte kleine Plastikkarten mit Text bedruckt verkaufen.

Woher wüsste man, ob/wie diese Texte geschützt sind?

(Beispielsweise sind die Buchstaben „DDR“ höchstwahrscheinlich geschützt, oder?)

Also wenn ich jetzt auf diese Plastikkarte das Wort „Plastikkarte“ schreiben wollen würde…wie kann ich erfahren, ob ich das verkaufen dürfte, ohne gegen irgendwelche Rechte zu verstoßen?

Und gesetz dem Falle, dieses Wort ist noch nicht geschützt. Wie kann ich es mir schützen lassen? Beim Patentamt? Welche Kosten ca. wären zu erwarten?

Vielen lieben Dank für Antworten und einen schönen Abend…

Hallo LaDiva

ein Wort wie „Plastikkarte“ kannst Du nicht schützen lassen. Du
müsstest eine neue Marke erfinden, die Du eintragen lassen kannst.

Gruss
Heinz

Hallo Hein

Okay, „Plastikkarte“ war natürlich nur ein fiktives Beispiel…
Ich habe leider überhaupt gar keine Idee, wie ich mich ein wenig informieren kann, welche Wortmarken für welchen Bereich geschützt sind…

lg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

schon hier geschaut?
http://www.dpma.de/infos/informationen.html

gruß
ann

Hallo,

ein Wort wie „Plastikkarte“ kannst Du nicht schützen lassen.

hat Onkel Bill nicht „Fenster“ schützen lassen? :wink:

ujk

Hi,

man darf tatsächlich nicht einfach irgendwelche Worte schützen lassen, die Teil unserer Sprache sind.

Denn dann käme es zu der Kuriosität, dass wirklich niemand mehr das Wort „Fenster“ oder „Plastikkarte“ oder „DDR“ benutzen dürfte.

Das sind sogenannte absolute Eintragungshindernisse. Dies gilt im übrigen auch für Zahlen. Jetzt sagt natürlich jeder, dass es doch solche geschützten Wortmarken gibt.

Es gibt zwei Ausnahmeregelungen: Erstens eine kombinierte Wort-/Bildmarke. In Verbindung mit dem bekannten Bildchen kann dann wieder der gute Bill das Wort „Fenster“ schützen lassen. „Fenster“ allein darf jeder weiter benutzen, kommt das Bildchen dazu, ist es seins.

Die zweite Ausnahme gilt für Marken, die sich „im Verkehr durchgesetzt“ haben. Wie z.B. „4711“. In Deutschland würde dies keiner für eine Postleitzahl halten.

Noch ein Beispiel: Als Tennis so langsam ein beachteter Sport wurde, versuchte „FILA“ ein „F“ als alleinstehenden Buchstaben für ihre Sportartikel schützen zu lassen. Aber auch die Argumente, das schon Björn Borg in Wimbledon … usw., haben nicht dazu geführt das der Buchstaben als explizit einer bestimmten Marke (Fila) zugehörig befunden wurde. „Fila“ kennt heute wiederum fast jeder.

Recherchieren kann man beim DPA, ob eine Marke (bzw. ein Warenzeichen) bereits eingetragen ist. Man muss aber nicht zwingend, weil ein neues Warenzeichen nur auf die absoluten Eintragungshinderungsgründe geprüft wird. Sonst wird es kommentarlos eingetragen.

Die Warenzeicheninhaber selbst recherchieren aber oft im Abonnement in ihren Klassen (Marken sind in Klassen unterteilt), ob gegen ihre Warenzeichen verstossen wird. Es kann also durchaus teuer werden, wenn man einfach so eine Marke eintragen lässt, ohne zu wissen, was schon alles existiert.

Der Patentanwalt übrigens, weiss das alles genauer und berät gerne (natürlich kostenpflichtig).

Gruß
Nita

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auch hallo,

hat Onkel Bill nicht „Fenster“ schützen lassen? :wink:

nö, aber michele ferrero wollte „kinder“ unbedingt schützen lassen.

gruß
ann