Wovon leben?

Hallo,
Student A ist mit dem Studium erfolgreich fertig geworden, seine Wohnung am Studienort ist gekündigt.
Er findet derzeit keine Stelle bzw. wird zuerst mal zu einer Reha (Antrag läuft schon) fahren müssen.
Hat er irgendwie Ansprüch auf irgendetwas?

Er hat die Wahl:
a) zu seiner Lebensgefährtin (mit Miet- und Nebenkostenbeteiligung)-wovon zahlen- in eine andere Stadt zu ziehen oder
b) zu seinen Eltern in eine dort vorhandene separate Wohnung (gegen Mietzahlung an die Eltern -wovon zahlen-) zu ziehen.

Soweit A weiß, sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig für ihn, da sie ja seine erste Ausbildung (Studium) bezahlt haben.

A hat ein Sparbuch mit ca. 5.000 EURO im Laufe seines Lebens zusammen gespart (bekommen von Oma/Opa usw.), MUSS dieser Betrag bis zur 0,-EURO-Grenze aufgebraucht werden?

Was könnte A machen um irgendwie Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld (auch für die Miet-Wohnung bei den Eltern) oder irgendwelche anderen Beihilfen zu bekommen. Auch, weil er jetzt (wahrscheinlich für längere Zeit) in Reha geht und dann ja NICHT berufstätig sein KANN.
Er muss auch noch seine Krankenkassen-Beiträge und alles völlig alleine bezahlen und weiß nicht so ganz wovon das alles…

Wäre wirklich klasse wenn jemand etwas sehr konkretes hierzu sagen könnte, bitte nicht so Sachen wie „Soll A doch erstmal sein Gespartes komplett ausgeben“ usw., das Ersparte ist jetzt SEHR schnell weg, wie gesagt: Monatliche Miete / Mietbeteiligung, Anschaffung für Reha-Sachen (die er nicht hat), Fahrtkosten,Reha-Kosten an Selbstbehalt, Bewergungskosten, Essen, Klamotten usw.usw. usw.

A. ist derzeit sehr stark bemüht einen Job zu finden, aber mit der Reha, auf deren Genehmigung er jetzt wartet, kann er natürlich jetzt nichts konkretes machen. Gelegenheitsjobs sind auch hier sehr wenige…

DANKE

Grüße
Marie

Man kann sich direkt an die Agentur für Arbeit wenden, sich dort beraten lassen und sich über mögliche Freibeträge, Übergangsgelder bei Rehas usw. erkundigen und sich dann auch dort über notwendige Antragsverfahren erkundigen.Da dies von Stadt und Stadt auch unterschiedlich gehandhabt wird, ist es das Beste sich an eine Agentur vor Ort zu wenden.

Hi,
A hätte seine Wohnung vielleicht nicht kündigen sollen…
Sofern A über 25 Jahre alt ist, kann er auch problemlos zu den Eltern ziehen. Wenn A zur Partnerin zieht, würde deren Einkommen bei der Bedarfsgemeinschaft mit berücksichtigt werden - zumindest nach einem Jahr.

Wohngeld könnte zumindest kurzfristig gewährt werden, solange der Lebensunterhalt über die Ersparnisse gedeckt wäre.

Gruß
Ingo